Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat den öffentlichen Stellen des Landes, die eine sog. Facebook-Fanpage betreiben, mitgeteilt, dass dagegen große datenschutzrechtliche Bedenken bestehen; er hat sie aufgefordert, zu diesen Bedenken Stellung zu nehmen und von diesen Seiten Abstand zu nehmen. Auch die Verwendung des Like-Buttons wurde grundsätzlich beanstandet. Die Verwendung dieses Social Plugins sei nur bei Einsatz der sog. Double-Klick-Lösung vertretbar, wie sie u.a. von Rundfunkanstalten und Online-Medien verwendet werde.
Hintergrund für dieses Vorgehen des LfDI ist eine Umfrage, die Anfang des Jahres bei allen öffentlichen Stellen des Landes durchgeführt wurde, um festzustellen, welche Stellen Fanpages verwenden und Like-Buttons in ihre eigenen Websites einbinden. Als Ergebnis dieser Erhebung kann festgehalten werden, dass die Landesregierung selbst sehr zurückhaltend von diesen Facebook-Angeboten Gebrauch macht, während im nachgeordneten Bereich sowohl die sog. Fanpage wie der Like-Button durchaus verbreitet sind. Auch in den Hochschulen des Landes werden Fanpages und Like-Buttons verwendet; dasselbe gilt für die Kommunen. Von den 75 % der Kommunen, die sich an der Umfrage beteiligt haben, nutzen ca. 40 % sog. Fanpages, sei es als zentrales Angebot der jeweiligen Kommune, sei es projektbezogen oder als Angebot einer kommunalen Einrichtung, wie etwa der städtischen Bücherei.
Ich kann das Interesse an diesen Facebook-Angeboten durchaus nachvollziehen, teilt Wagner im Zusammenhang mit seinem Vorgehen gegen die Facebook-Angebote mit. Ein beachtlicher Teil der Alltagskommunikation wird mittlerweile in sozialen Netzwerken abgewickelt, so dass es Sinn machen kann, wenn sich auch staatliche und kommunale Einrichtungen an dieser Form der Kommunikation beteiligen. Möglich ist dies aber nur im Rahmen der Rechtsordnung. Öffentliche Stellen dürfen sich nicht genauso sorglos verhalten wie viele Facebook-Mitglieder. Sie müssen auch beispielgebend sein. Vor allem haben sie Sorge dafür zu tragen, dass die von ihnen betriebenen Fanpages und die von ihnen genutzten Like-Buttons nicht dazu führen, dass Besucher dieser Seiten dafür mit eigenen Daten bezahlen müssen.
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weitere Informationen:
- Datenschutzprobleme bei Facebook: 23. Tätigkeitsbericht des LfDI Rheinland-Pfalz, Kapitel I 3.2
- Zwei Klicks für mehr Datenschutz. Double-Click-Lösung für den Like-Button: