Der rheinland-pfälzische Landtag hat heute1) durch eine Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, Edgar Wagner, auch die Funktion eines Informationsfreiheitsbeauftragten übertragen. Wagner begrüßte diese Entscheidung, mit der die rheinland-pfälzische Rechtslage an die des Bundes und der meisten Bundesländer angepasst werde.
Ich sehe meine Aufgabe vor allem darin, Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger des Landes zu sein, Parlament, Regierung und Verwaltung zu beraten und die Öffentlichkeit über das Informationsfreiheitsrecht und die daraus folgenden Ansprüche zu informieren. Vielen Rheinland-Pfälzern sei nicht bekannt, dass sie ein solches Recht besäßen und geltend machen könnten. Insoweit bestehe ein großes Informationsdefizit, das er helfen wolle abzubauen.
Wagner, der im kommenden Monat auch den Vorsitz der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder übernehmen wird, geht davon aus, dass die derzeit im Informationsfreiheitsgesetz enthaltenen Beschränkungen des Anspruchs auf freien Zugang zu amtlichen Informationen in der nächsten Zeit überprüft werden. Sie gehen über das notwendige Maß hinaus. Demokratie und Rechtsstaat sind auf Öffentlichkeit und Transparenz angewiesen. Beides ist zu stärken, und zwar auf allen Ebenen, auch auf der Ebene des Verfassungsrechts. Er unterstütze deshalb auch die Forderung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten, den Anspruch auf freien Zugang zu amtlichen Informationen in das Grundgesetz und in die Landesverfassungen aufzunehmen.
Die rheinland-pfälzische Landesverfassung kennt bereits das Grundrecht auf Datenschutz. Das Informationsfreiheitsrecht ist nur die andere Seite derselben Medaille, nämlich der Freiheit in der Informationsgesellschaft. Notwendig, so Wagner, sei es deshalb, eine freiheitliche Informationsordnung zu schaffen.
Dabei müsse auch sichergestellt werden, dass der Zugang zu Behördeninformationen nicht nur auf Antrag gewährt wird. Vielmehr sind Informationen stärker als bisher im Internet bereitzustellen. Die gesetzlichen Veröffentlichungspflichten der Behörden sollten deshalb erweitert und präzisiert werden. Wie in den USA und in Großbritannien sollten auch im Bund und in den Ländern übergreifende Portale eingerichtet werden, die den Zugang zu staatlichen Informationen eröffnen.
Als neuer Informationsfreiheitsbeauftragter werde ich nach Kräften daran mitwirken, das Recht auf freien Zugang zu Informationen zu stärken, bekanntzumachen und mit Leben zu füllen. Ich freue mich auf die neue Aufgabe, so Wagner im Anschluss an die Verabschiedung der Gesetzesänderung durch den Landtag.
- Das Gesetz wurde am 30. Dezember 2011 im Gesetz- und Verordnungsblatt Rheinland-Pfalz verkündet und trat am 31. Dezember 2011 in Kraft.