| Datenschutz

Gesetz zur Nutzung von Gesundheitsdaten: Datenschutzbehörden sehen Korrekturbedarf

Mit der Vorlage des Referentenentwurfs für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG-E) nimmt ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung Gestalt an. Aus datenschutzrechtlicher Sicht sind die vorgesehenen Rahmenbedingungen zur Nutzung von Gesundheitsdaten in der Forschung von besonderem Interesse. Das Spannungsfeld zwischen der Vertraulichkeit ärztlicher Heilbehandlungen und den Anforderungen an eine moderne Gesundheitsforschung muss als besonders sensibel gelten. Um gesellschaftlich breit akzeptiert zu werden braucht es ausgewogene, mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang stehende Regelungen.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Prof. Dieter Kugelmann, hält fest: „Fortschritte bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens sind wünschenswert. Dazu gehört auch die Forschung mit Gesundheitsdaten. Im Mittelpunkt stehen das Wohl und die Rechte der Patientinnen und Patienten. Datenschutz ist Teil dieser Rechte. Daher gilt es noch an einigen Stellen, den Gesetzentwurf zu verbessern, aber es ist Licht am Ende des Tunnels.“

Gemeinsam mit den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder hat der LfDI Rheinland-Pfalz sich am 14. August 2023 mit einer umfassenden Stellungnahme an das Bundesministerium für Gesundheit gewandt und dringenden Korrekturbedarf am Gesetzentwurf benannt.

Darüber hinaus haben die Länderbehörden in einer separaten Stellungnahme am 10. August 2023 dem Ministerium ihre grundlegenden Bedenken gegen die in dem Gesetzentwurf derzeit vorgesehene Verlagerung von Aufsichtszuständigkeiten über zahlreiche datenverarbeitende Stellen von den Ländern auf den Bund dargelegt.

Dieter Kugelmann erläutert: „Eine bereichsspezifische Verlagerung von Zuständigkeiten von den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder auf den Bund vermittelt ein trügerisches Gefühl, dann werde alles besser, schneller, einheitlicher. Damit könnten überzogene Erwartungen geweckt werden. In der Realität arbeiten wir als LfDI gut und effizient mit den Einrichtungen des Gesundheitswesens, den Hochschulen und der Wirtschaft im Land Rheinland-Pfalz zusammen. Das soll auch so bleiben. Daher bedarf der Gesetzentwurf der Korrektur.“

Beide Stellungnahmen stehen nachfolgend zum Abruf bereit.

Stellungnahme der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK)

Stellungnahme der Länder

#Themen

Datenschutz
Zurück