Heute schon Videogetankt?

- Pressemitteilung vom 9. April 2010

Über die rasant um sich greifende Videoüberwachung in Rheinland-Pfalz hat der Landesdatenschutzbeauftragte Edgar Wagner schon wiederholt berichtet. Aktuell befasst er sich mit der alltäglichen Videoüberwachung an Tankstellen. Dazu hat der _LfD die mehr als 750 Tankstellenbetreiber in Rheinland-Pfalz angeschrieben und über ihre Rechtspflichten als verantwortliche Stellen nach dem Bundesdatenschutzgesetz schriftlich informiert.

Nach dem Ende der Rückmeldungen durch die Tankstellenbetreiber stellt der _LfD fest:

  1. Die aktuell intensivste und nahezu flächendeckende Form der Videoüberwachung in Rheinland-Pfalz findet zurzeit an den Tankstellen statt: Dort wird nicht nur der gesamte Tankvorgang - häufig mit einer Vielzahl von Kameras - auf höchstem technischen Niveau - aufgezeichnet, hier wird auch in den angeschlossenen Ladenshops und insbesondere im Kassenbereich der Tankstellen massiv videoüberwacht. Ziel dieser Videoüberwachung ist dabei immer die Identifizierung des Kunden - unabhängig davon, ob er sich auffällig oder völlig normal benimmt. Je nach Zahlungsart werden zu den Videoaufzeichnungen an den Tankstellen dann auch noch Bankverbindungs- und Kreditkartendaten hinzu erhoben, um das Verhalten von Kunden detailliert dokumentieren zu können.
  2. Videoüberwachung an Tankstellen kann durchaus im Einklang mit dem Datenschutz erfolgen, die Bekämpfung von Bezindiebstahl ist ein berechtigtes Anliegen der Betreiber. Allerdings muss die Videoüberwachung nach den Vorgaben des Gesetzes erfolgen - was viel zu häufig nicht der Fall ist. Die außerordentliche Intensität der Videoüberwachung bringt für die Tankstellen insbesondere die gesetzliche Verpflichtung mit sich, sehr sorgsam und korrekt bei der Erhebung, Speicherung und Nutzung der Videoaufnahmen vorzugehen, so Wagner. Gesetzlich vorgeschrieben sei insbesondere eine datenschutzrechtliche Vorabkontrolle der Videoüberwachungsanlage, um jedem Wildwuchs vorzubeugen. Diese erfolge allenfalls in einem Drittel der Fälle. Diese Nachlässigkeit bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist nicht akzeptabel!, so Wagner weiter. Dabei geht es auch nicht um einen Formalismus, sondern um den Schutz der Bürgerrechte von Kunden und Mitarbeitern.
  3. Die Vorabkontrolle der Videoüberwachung bedarf des datenschutzrechtlichen Sachverstandes. Hier sind die einzelnen Tankstellenbetreiber häufig überfordert. Besonders ärgerlich aus Sicht des _LfD ist dabei, dass viele Mineralölkonzerne, obwohl sie selbst die Komplettausstattung der Tankstellen mit Videoüberwachungsanlagen durchführten, die Verantwortung für deren Betrieb allein beim einzelnen Tankstellenpächter sehen. Eine solche Position verhindert aus Sicht des _LfD eine Tankstellen übergreifende Gesamtlösung der Problematik. Die Aufsichtsbehörde sei so gezwungen, sich mit nahezu jeder einzelnen Tankstelle in Rheinland-Pfalz auseinander zu setzen. Hierzu Dr. Stefan Brink, Leiter Privater Datenschutz beim _LfD: Gerade zur Osterzeit haben die Mineralölkonzerne wieder den Eindruck hinterlassen, dass sie sehr wohl zu konzertierten Aktionen in der Lage sind. Es ist schade, dass diese Kooperationswilligkeit offenbar im sensiblen Bereich der Videoüberwachung endet. Begrüßt werde dem gegenüber ausdrücklich das verantwortungsvolle Verhalten einzelner Mineralölkonzerne, etwa der ARAL AG, welche die Problematik erkannt hätten und in Kooperation mit dem _LfD datenschutzgerechte und zweckmäßige Lösungen finden.
  4. Sollten sich die Mineralölkonzerne dieses Themas nicht selbst annehmen, so sind ggf. externe Datenschutzbeauftragte hinzuzuziehen - mit erheblichen Kosten für die Tankstellenbetreiber. Mittlerweile liegen dem Datenschutzbeauftragten Angebote von einer Reihe von Dienstleistungsunternehmen vor, die Prüfkonzepte speziell für Tankstellen entwickelt haben. Künftig kann bei Kontrollen des _LfD also nicht mehr eingewendet werden, ein qualifiziertes Angebot an externen Datenschutzbeauftragten sei nicht vorhanden, so Dr. Brink.

Abschließend erklärt _LfD Wagner: Der einzelne Tankkunde mag die flächendeckende Videoüberwachung an Tankstellen vielleicht noch gar nicht bemerkt haben, vielleicht ist sie ihm sogar egal - spätestens bei der illegalen Überwachung von Mitarbeitern oder bei Datenmissbräuchen in der Zahlungsabwicklung schreitet aber die Datenschutzaufsichtsbehörde ein.

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