| Informationsfreiheit

Informationsfreiheit auf allen Ebenen stärken! 24. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten tagte in Mainz

- Pressemitteilung vom 12. Juni 2012

Erstmals tagte die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) in der Landeshauptstadt Mainz. Unter dem Vorsitz des neuen Informationsfreiheitsbeauftragten Rheinland-Pfalz LfDI Edgar Wagner befassten sich die Informationsfreiheitsbeauftragten von Bund und Ländern mit den Fortschritten des Informationszugangsrechts auf europäischer, Bundes- und Landesebene. Zusammenfassend stellte Wagner fest: Die Informationsfreiheit ist in Deutschland ein vergleichsweise neues Recht. Deshalb stehen wir erst am Anfang des Weges zum transparenten Staat. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen auch die Bürgerinnen und Bürger von ihrem Recht erfahren. Hierzu brauchen wir eine breite öffentliche Debatte, eine Informationskampagne auf allen Ebenen.

Im Mittelpunkt der Konferenz standen zwei Entschließungen zu den Themen Forschung und Informationsfreiheit sowie zur Informationsfreiheit auf EU-Ebene. Die Freiheit der Forschung sowie das Vertrauen in die Ergebnisse wissenschaftlicher Aussagen muss in Zeiten rapide zunehmender unternehmensfinanzierter Forschung durch eine verbesserte Transparenz von Kooperationsverträgen zwischen Universitäten und Wirtschaftsunternehmen gestärkt werden. Eine reine Selbstverpflichtung reicht nicht aus, es bedarf vielmehr ausdrücklicher Regelungen in den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder. Die Gefahr einer verborgenen Einflussnahme auf Forschungsgegenstände, Forschungsergebnisse und deren Veröffentlichung ist gewachsen: In den vergangenen 12 Jahren sind die den Hochschulen durch Unternehmen zur Verfügung gestellten Drittmittel stark angewachsen.

Zudem unterstützen die Informationsfreiheitsbeauftragten Deutschlands das Europäische Parlament und treten Planungen entgegen, das Zugangsrecht zu Dokumenten der EU-Organe einzuschränken. Die Kommission und der Rat haben sich dafür ausgesprochen, der Öffentlichkeit u.a. Entwürfe und Diskussionspapiere des Rats, der Kommission und des Parlaments vorzuenthalten. Dies würde auch Vertragsverletzungsverfahren, Wettbewerbs- und Kartellverfahren betreffen, die von hohem öffentlichem Interesse sind. Gerade angesichts der zunehmenden Verantwortung, die europäischen Institutionen von der gemeinsamen Außenpolitik bis zur Bewältigung der Finanzkrise, gilt es, die Arbeit der EU-Institutionen, insbesondere auch der Europäischen Zentralbank und der Europäischen Investitionsbank transparent und nachvollziehbar zu machen.

Weitere Themen der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten betrafen die Open Government-Strategie des Bundes und die Evaluierung der Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und von Rheinland-Pfalz durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (Speyer).

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten tagt zweimal jährlich unter wechselndem Vorsitz der Informationsfreiheitsbeauftragten bei Bund und Ländern. Die Konferenzergebnisse werden als Entschließungen veröffentlicht.

Informationsfreiheit regelt den Zugang zu amtlichen Infomationen öffentlicher Stellen und die Einsicht in deren Verwaltungsvorgänge. Damit soll Vertrauen in Staat und Verwaltung geschaffen und das Verwaltungshandeln transparent gemacht werden. Die Informationsfreiheitsbeauftragten beraten Bürgerinnen und Bürger sowie öffentliche Stellen in Fragen des Informationszugangs zu öffentlichen Dokumenten

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