| Informationsfreiheit

Informationsfreiheit auf Bundesebene: Abschaffung ist der völlig falsche Weg!

Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD auf Bundesebene findet sich im Verhandlungspapier der Arbeitsgruppe 9 (Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung, Moderne Justiz) die Forderung, dass das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in der bisherigen Form abgeschafft werden soll. Diese Absicht kritisiert die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland deutlich. Sie ist der Auffassung, dass es in der gegenwärtigen Situation nicht weniger, sondern gerade mehr Transparenz auf Basis eines entsprechenden modernen Gesetzes braucht.

Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) hat sich im Rahmen einer wissenschaftlichen Evaluierung bewährt. Es ist in Deutschland etabliert und im demokratischen Teilhabeprozess nicht mehr wegzudenken. Nicht nur für Journalistinnen und Journalisten ist es ein wertvolles Instrument, um an Informationen zu gelangen. Auch die Bürgerinnen und Bürger nutzen ihr Recht auf Informationszugang, um sich selbst – gerade in Zeiten der Verbreitung von Fake News und gezielter Desinformation – umfassend zu informieren. Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt vor den von Desinformation ausgehenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung in Deutschland. Dass dadurch auch unbequeme Informationen ans Licht kommen und einer öffentlichen Auseinandersetzung zugänglich gemacht werden, ist Ausdruck einer starken und wehrhaften Demokratie. So kann es gelingen, Missstände aufzudecken und zu beseitigen.

Das Recht auf Informationszugang bietet nicht nur die Möglichkeit der Kontrolle, sondern trägt auch aktiv dazu bei, das Vertrauen der Menschen in staatliches Handeln zu stärken. Auf europäischer Ebene ist es ein in Artikel 42 der Europäischen Grundrechtecharta verbrieftes Bürgerrecht. Der Bund sollte nicht hinter europäische Standards zurückfallen.

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland fordert von den Parteivorständen der CDU, CSU und SPD, den Vorschlag zur Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene nicht aufzu-greifen. Das gilt auch für eine Ersetzung des Gesetzes durch andere, möglicherweise schwächere Auskunftsansprüche. Stattdessen ist das bestehende Informationsfreiheitsgesetz des Bundes zu einem modernen Transparenzgesetz mit automatischen Veröffentlichungspflichten weiterzuentwickeln. 
 

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