Die Datenschutzbeauftragten von Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, und Hessen, Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, haben heute in einer Pressekonferenz die Pläne der EU- Kommission zur Neuordnung des Datenschutzrechts in Europa erläutert, die gestern von Frau Reding, der zuständigen Kommissarin, in Brüssel vorgestellt wurden.
Ziel der Kommission ist es, den Datenschutz in Europa zu vereinheitlichen. Dies soll sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Bereich gelten. Deshalb hat die Kommission anstelle der bisher gültigen Richtlinie aus dem Jahr 1995 den Entwurf einer Verordnung vorgelegt, die künftig in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gelten soll. Ein eigener Handlungsspielraum hinsichtlich datenschutzrechtlicher Gesetzgebungskompetenz würde damit in den Mitgliedsstaaten weitgehend wegfallen.
Herr Wagner und Prof. Ronellenfitsch begrüßen die Pläne zur Vereinheitlichung und Modernisierung durchaus. Auch halten sie viele inhaltliche Regelungen datenschutzrechtlich für ausgewogen. Insbesondere sehen sie Handlungsbedarf im Bereich des Internets und für sonstige grenzüberschreitende Sachverhalte vor allem im Bereich der Wirtschaft. Dies wird von der Verordnung aufgegriffen. Positiv sehen sie auch, dass europäisches Datenschutzrecht künftig auch auf Unternehmen mit außereuropäischem Sitz angewandt wird. Dies beseitigt die Vollzugsprobleme mit den großen Internetakteuren wie Google, Facebook etc. Für derartige grenzüberschreitende Probleme ist nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten von Rheinland-Pfalz und Hessen auch die für alle geltende Vorgabe aus Brüssel im Wege der Verordnung sinnvoll.
In anderen Bereichen hingegen sollte es nach der Ansicht von Prof. Ronellenfitsch und Herrn Wagner bei der ausfüllenden nationalen Gesetzgebungskompetenz bleiben. Hier sollte Brüssel nur einen allgemeingültigen Rahmen vorgeben.
Eine allumfassend gültige Verordnung stößt auch deshalb auf Kritik der beiden Datenschutzbeauftragten, weil damit die Verfassungsidentität der Bundesrepublik Deutschland tangiert wird. Eine Berufung auf die Grundrechte des Grundgesetzes unter Anrufung des Bundesverfassungsgerichts wäre stark eingeschränkt.
Als völlig inakzeptabel bezeichnen Prof. Ronellenfitsch und Herr Wagner die Vorschläge zur künftigen Struktur der Datenschutzaufsicht unter der letztinstanzlichen Oberaufsicht der Kommission. Das ist unter Berücksichtigung der fehlenden demokratischen Legitimation der Kommission und der vom EuGH postulierten Forderung nach unabhängiger Datenschutzkontrolle in den Ländern nicht tolerierbar.