„Auch nach zehn Jahren als Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bereitet es mir nach wie vor große Freude, dieses Amt auszufüllen. Das Symposium hat gezeigt warum. Die Schwerpunkte wandeln sich im Zeitablauf, aber die Grundfragen bleiben konstant: Es geht um die Wahrung des Grundrechtsschutzes, es geht um Vertrauen und es geht um die Gestaltung sich wandelnder rechtlicher und gesellschaftlicher Bedingungen“, resümierte der rheinland-pfälzische Landesdatenschutzbeauftragte Prof. Dr. Dieter Kugelmann, der dieses Amt seit Oktober 2015 innehat. „Eine besondere Freude sind die vielen Begegnungen und Dialoge mit den Menschen, die mit der Ausgestaltung des Datenschutzrechtes befasst sind. Viele dieser Menschen waren bei dem Symposium dabei. Gesprächspartner aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft, frühere und aktuelle Mitarbeitende – sie alle stimmen mich zuversichtlich, dass auch in Zukunft eine konstruktive und erfolgreiche Sicherstellung von Datenschutz und Informationsfreiheit gelingen wird.“
In drei Panels gingen Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und der Praxis den bemerkenswerten Entwicklungen nach, die der Datenschutz in den vergangenen zehn Jahren durchlief. Prof. Dr. Bettina Schöndorf-Haubold von der Justus-Liebig-Universität Gießen diskutierte mit dem Präsidenten des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz, Mario Germano, sowie Prof. Dr. Matthias Bäcker von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz das Thema „Sicherheit in der digitalen Welt“. Die notwendige Balance zwischen Sicherheit und Freiheit grundierte dabei das Gespräch über Polizeibefugnisse, Grundrechtsschutz und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Sicherheitsbereich.
Im zweiten Panel zum Thema „Auswirkungen der DS-GVO“ erörterten Dr. h.c. Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz und für Informationszugang Schleswig-Holstein, Thomas Zerdick, Head of Unit Supervision and Enforcement beim Europäischen Datenschutzbeauftragten, und Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit die europäische Perspektive des Datenschutzrechts. Auch bestehende Lücken in der praktischen Ausgestaltung des Datenschutzrechts wie verbindliche Datenschutzzertifikate und Herstellerhaftung wurden dabei beleuchtet.
Im dritten und abschließenden Panel diskutierte Michael Will, Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht, mit Prof. Dr. Indra Spiecker genannt Döhmann von der Universität zu Köln und Prof. Dr. David Roth-Isigkeit von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer über „Die Durchsetzung des Datenschutzrechts und seine künftige Entwicklung“. Die Aufsichtspraxis der deutschen Datenschutzbehörden wurde dabei ebenso in den Blick genommen wie die Frage, in welcher Weise sich die Wirksamkeit des Datenschutzrechtes wissenschaftlich messen lässt.
Die zentralen Thesen und Ergebnisse des Symposiums wurden von der Illustratorin Franziska Ruflair in Form eines Graphic Recordings festgehalten. Dieses visuelle Protokoll steht auf der Webseite des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz zur Ansicht bereit.
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