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Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten veröffentlicht Entschließung zum Superwahljahr 2024

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten weist Wählerinnen und Wähler darauf hin, dass sie sich mit den bestehenden Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetzen objektiv und neutral informieren können. In diesem Jahr stehen in mehreren Bundesländern Landtags- und Kommunalwahlen an. Zudem sind alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger aufgerufen, sich an der Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 zu beteiligen.

Der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) gehören der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie die Informationsfreiheits- und Transparenzbeauftragten der Länder an. Den Vorsitz hat in diesem Jahr die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte, Dr. Juliane Hundert. Bayern und Niedersachsen sind in diesem Gremium nicht vertreten, da es dort noch kein allgemeines und voraussetzungsloses Informationszugangsrecht gibt. Die IFK tagt zweimal pro Jahr. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Die IFK fasst Entschließungen und Handlungsempfehlungen zu aktuellen Themen der Transparenz und Informationsfreiheit.

Download:
Entschließung "Gut informiert im Superwahljahr"

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