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LFDI fragt zu ChatGPT nach

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, hat dem Betreiber von ChatGPT, OpenAI, einen Fragenkatalog zugeschickt. Dies geschieht im Einklang mit den anderen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden und in Abstimmung mit der neuen TaskForce ChatGPT auf europäischer Ebene. Da OpenAI, das hinter der KI ChatGPT stehende Unternehmen, seine Niederlassung in den USA hat, sind alle europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffen.

Der LfDI leitet die TaskForce KI der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden, die gemeinsam ein Musterschreiben entwickelt haben, das von einer Reihe von deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden versandt wurde. Darin geht es u.a. um Fragen nach der Rechtsgrundlage für die Daten, die ChatGPT verarbeitet, den Schutz der Daten von Kindern und die Informationen über die Verarbeitung. Die Transparenz ist bei dem Einsatz eines KI-Systems von grundlegender Bedeutung, um den Menschen Möglichkeiten zu eröffnen, ihre Rechte wahrzunehmen. Prof. Kugelmann stellt klar: "Wir brauchen Informationen von Open AI, um die Vereinbarkeit mit dem europäischen Datenschutzrecht prüfen zu können. Innovation ist gut und wichtig, andererseits müssen geltende Regeln beachtet werden. Darum werden sich die TaskForces in Deutschland und Europa kümmern."

Hintergrund der derzeitigen Vorgehensweise deutscher Aufsichtsbehörden ist die Entscheidung der italienischen Datenschutzbehörde, die den Zugang zu ChatGPT am 31.03.2023 untersagt hat. Die Antworten von Open AI werden Aufschluss über das weitere Vorgehen der Behörden geben. Das Verfahren hat eine wichtige Funktion als Beispiel für die Notwendigkeit der Einhaltung von rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Einführung eines KI-System in der Europäischen Union.

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