Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) veröffentlicht seinen dritten Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit. Der Berichtszeitraum (vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2017) war insbesondere geprägt durch das Inkrafttreten des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz am 1. Januar 2016. Der Tätigkeitsbericht fasst die wesentlichen Änderungen durch die neue Rechtslage zusammen, informiert über die Schwerpunkte der Arbeit des LfDI im Bereich Informationsfreiheit und beschreibt ausgewählte Ergebnisse aus seiner Beratungstätigkeit. Zudem zeigt er die Entwicklung des Informationsfreiheitsrechts im Berichtszeitraum auf. Der dritte Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit sowie die weiteren Tätigkeitsberichte zur Informationsfreiheit und zum Datenschutz stehen hier zum Abruf bereit.