Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, hat seinen fünften Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit an den Landtagspräsidenten Hendrik Hering übergeben. Der Berichtszeitraum (vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2021) war insbesondere geprägt durch die Corona-Pandemie und die Flutkatastrophe an der Ahr. Daher wurden insbesondere zu diesen beiden Themen zahlreiche Informationsfreiheitsanfragen bei den rheinland-pfälzischen transparenzpflichtigen Stellen im Berichtszeitraum gestellt. Das Landestransparenzgesetz hat in seiner Funktion, Zugang zu verlässlichen Informationen zu ermöglichen, zur Akzeptanz von Maßnahmen der Pandemiebekämpfung beigetragen. Zudem wurde im Berichtszeitraum das Landestransparenzgesetz durch die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer evaluiert; diese hat den Landesbeauftragten an der Evaluierung beteiligt.
Dazu erläutert Prof. Kugelmann: "Die Evaluierung des Transparenzgesetzes zeigt auf, dass die Regelungskonzepte dem Grunde nach tragfähig sind. Bestehende Probleme liegen zumeist in der Anwendung der gesetzlichen Vorschriften durch die transparenzpflichtigen Stellen. Hier zeigt sich, dass teils aus Unkenntnis, selten aus Unwillen, die Informationsfreiheit zu stark beschränkt wird. Gerade Stellen in der öffentlichen Verwaltung, die selten Berührung mit dem Landestransparenzgesetz haben, tun sich gelegentlich mit dessen Anwendung schwer. Aufklärung über die Bedeutung und Reichweite der Informationsfreiheit werden daher weiterhin eine Rolle in der Beratungspraxis meiner Behörde spielen. Im Mittelpunkt meines Interesses als Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit steht das Ziel, die Informationsfreiheit als individuelles Freiheitsrecht durchzusetzen. Wie die steigenden Zahlen von Anfragen und Eingaben bei uns verdeutlichen, wird dieses auch immer intensiver genutzt. Interessierten und engagierten Bürgerinnen und Bürgern stehen wir daher als Ansprechpartner gerne zur Verfügung."
Weitere Informationen
- Fünfter Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheitsteht (Berichtszeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2021)