| Informationsfreiheit

Licht und Schatten bei der Informationsfreiheit Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zum Right to Know Day

- Pressemitteilung vom 27. September 2013

Am 28. September 2013 wird weltweit zum 11. Mal der Right to Know Day - der Tag der Informationsfreiheit - begangen. Seit 2012 zählt auch der LfDI Rheinland-Pfalz zu den Institutionen, die für das Recht der Bürgerinnen und Bürger eintreten, von allen öffentlichen Stellen Informationen einzuholen.

Auf gutem Weg ist das derzeit vorbereitete Transparenzgesetz für Rheinland-Pfalz, das den Schritt zu Open Data vollziehen soll: Zukünftig sollen der Bürger und die Bürgerin nicht mehr auf dem Antragswege nach den Informationen fragen müssen, die sie interessieren. Vielmehr sollen alle öffentlichen Stellen von sich aus und soweit wie möglich alle relevanten Informationen auf das Open-Data-Portal stellen und damit für jedermann jederzeit zum Abruf bereit halten.

Bei diesem Gesetzentwurf - Übrigens dem ersten Transparenzgesetz eines deutschen Flächenlandes - werde es darauf ankommen, so Wagner weiter, dass die Informationsfreiheit weder durch Bereichausnahmen begrenzt noch durch andere Hürden in ihrer Bedeutung geschmälert wird. Vom Anspruch, transparent zu handeln, sind alle öffentlichen Stellen betroffen, also auch die Geheimdienste und die Gerichte, die Sparkassen ebenso wie die Rundfunkanstalten und die Industrie- und Handelskammern.

Weniger erfreulich stelle sich demgegenüber die Verwaltungspraxis zur Informationsfreiheit dar. Viele Behörden bemühten sich zu wenig, dem Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden - sie suchten vielmehr vorrangig nach Gründen, Auskunftsersuchen abzulehnen. Informationsfreiheit würde von diesen Stellen als Verwaltungshemmnis, Ausdruck von Misstrauen oder schlicht als Zumutung begriffen, so Wagner weiter. An vielen Stellen fehlt immer noch das Gespür dafür, dass Transparenz für eine lebendige Demokratie von großer Bedeutung ist, kritisiert Wagner. Hier erwarte er von den Behörden eine größere Aufgeschlossenheit und das Bemühen, nach Kompromisslinien zwischen der gebotenen Transparenz und berechtigten Geheimhaltungsinteressen zu suchen.

Der internationale Right to Know Day sollte uns allen vor Augen führen, dass die Zeiten der Geheimniskrämerei von Behörden endgültig vorbei sind, so Wagner abschließend. Die moderne Verwaltung ist offen, transparent und bürgerorientiert. Dies stärkt unsere Demokratie insgesamt, beugt Korruption und Amtsmissbrauch vor und ermutigt die Bürgerinnen und Bürger dazu, sich einzumischen. Denn nur der informierte Bürger ist mündig!

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