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Ludwigshafener Pilotprojekt zur mobilen Videoüberwachung gegen illegale Müllablagerungen – Kugelmann: „Datenschutzrechtliche Anforderungen mustergültig erfüllt“

Am 15. August 2024 startet die Stadt Ludwigshafen ein Pilotprojekt zur mobilen Videoüberwachung gegen illegale Müllablagerungen. Das Vorhaben wurde heute in Ludwigshafen vorgestellt. Der Landesdatenschutzbeauftragte hat die Konzeption intensiv begleitet und das Pilotprojekt aufgrund der Einhaltung hoher datenschutzrechtlicher Anforderungen gebilligt. Im Laufe des sechsmonatigen Testzeitraums wird die Behörde überprüfen, ob die Videoüberwachung zu einem Rückgang der Müllverschmutzung führt und ob die von der Stadt Ludwigshafen ergriffenen Maßnahmen zum Schutz unbescholtener Bürgerinnen und Bürger greifen.

Illegale Müllablagerung macht vielen Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz zu schaffen. Immer wieder treten Kommunen mit dem Wunsch nach Videoüberwachung von Müllcontainern und anderen Müllsammelstellen an den Landesdatenschutzbeauftragten heran. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist der Einsatz von Kameras in diesen Fällen jedoch grundsätzlich nicht zulässig. Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist gesetzlich streng geregelt, denn sie bedeutet immer auch eine Überwachung der übergroßen Mehrheit von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern. Das Ludwigshafener Vorhaben weist aber Besonderheiten auf, die eine Billigung möglich machten.

„Die Belastung durch illegale Müllverschmutzung ist in Ludwigshafen ungewöhnlich hoch. Sie betrifft nicht allein Müllsammelplätze, sondern auch städtische Wohnbereiche, was konkrete Gefahren für Gesundheit und Umwelt nach sich zieht“, erklärt Prof. Dr. Dieter Kugelmann, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz. „Die Stadtverwaltung hat in der Vergangenheit schon zahlreiche mildere Maßnahmen im Kampf gegen Verschmutzung eingesetzt und ausgereizt. Hierzu zählen Kontrollgänge durch sogenannte Müllsheriffs, Beratungsangebote und kreative Öffentlichkeitsarbeit. Bei der Umsetzung der nun beginnenden mobilen Videoüberwachung ergreift die Stadt Ludwigshafen zudem umfangreiche technisch-organisatorische Maßnahmen, die den datenschutzrechtlichen Eingriff für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger reduzieren.“

Das vom Landesbeauftragten gebilligte Konzept des Pilotprojektes sieht vor, an ausgewählten Orten im Ludwigshafener Stadtgebiet mobile Videoüberwachungen durchzuführen. Der Einsatz der punktuellen Videoüberwachung muss innerhalb der engen rechtlichen Grenzen erfolgen für den klar definierten Zweck, Gefahren abzuwehren, illegale Abfallablagerungen zu unterbinden und deren Urheber:innen zu ermitteln. Am Standort der Videokameras, die in einem für diesen Zweck umgebauten Fahrzeug installiert sind, wird öffentlich und sichtbar auf die Überwachung der betroffenen Örtlichkeit hingewiesen. Die Kameras dürfen keine Eingangsbereiche von Häusern und Gebäuden oder Spielplätze erfassen. Die Aufnahmen erfolgen grundsätzlich verpixelt, eine Aufhebung der Verpixelung darf nur bei konkretem Verdacht einer Abfallablagerung und unter Beachtung des Vier-Augen-Prinzips erfolgen. Nach spätestens 30 Tagen müssen die Videoaufnahmen gelöscht werden. Eine darüberhinausgehende Speicherdauer ist nur für die Sequenzen zulässig, die im Falle eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens aufgrund ihrer Gerichtsverwertbarkeit erforderlich sind.

Weitere Details sind dem Gesamtkonzept zu entnehmen, das mit sämtlichen Anlagen inklusive einer Datenschutzfolgenabschätzung ab sofort auf der Internetseite der Stadt Ludwigshafen sowie über die Transparenzplattform des Landes Rheinland-Pfalz öffentlich zugänglich ist.

Im Laufe der sechsmonatigen Pilotphase wird der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit das Projekt begleiten und evaluieren. „Das Projekt muss seine Wirksamkeit beweisen. Die Ergebnisse der sechsmonatigen Pilotphase werden Grundlage unserer weiteren datenschutzrechtlichen Beurteilung sein. Wir werden die sehr gute Zusammenarbeit mit der Stadt Ludwigshafen fortsetzen und prüfen, ob die mobile Videoüberwachung tatsächlich zu einem effektiven Rückgang der Müllverschmutzung führt und ob die Maßnahmen zum Schutz der unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger greifen“, so Prof. Dr. Kugelmann.

Weitere Informationen:
Gesamtkonzept "Pilotprojekt 'mobile Videoüberwachung' von Abfallablagerungsstellen im Stadtgebiet Ludwigshafen"
Pressemitteilung der Stadt Ludwigshafen

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