Zu folgenden Punkten hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz Checklisten entwickelt, die es der Verwaltung erleichtern sollen, die neuen Regelungen des Landesdatenschutzgesetzes anzuwenden:
- Checkliste Vorabkontrollpflicht in besonderen Fällen, § 9 Abs. 5
- Checkliste Benachrichtigung in besonderen Fällen, § 18 Abs. 1
- Checkliste Verbot der automatisierten Einzelentscheidung, § 5 Abs. 5.
Außerdem gibt der Landesbeauftragte für den Datenschutz den Text des novellierten LDSG, eingeleitet von einer Übersicht über die wichtigsten Regelungen dieses Gesetzes, als Textausgabe (ergänzt durch den Text des Bundesdatenschutzgesetzes) heraus. Diese Broschüre steht ab August 2002 beim LfD zur Verfügung; sie kann angefordert werden.
Für die Verwaltungen des Landes steht zudem das überarbeitete Anmeldeformular (für Anmeldungen gem. § 27 LDSG sowie zur Führung des Verfahrensverzeichnisses) zur Verfügung.