Auf Initiative des Landesbeauftragten für den Datenschutz, Edgar Wagner, und in Kooperation mit dem Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz fand heute in Anwesenheit von Justizminister Jochen Hartloff, dem Präsidenten des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs und des OVG Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Meyer, und weiteren Spitzen der rheinland-pfälzischen Justiz zum zweiten Mal ein Treffen mit rund 50 behördlichen Justiz-Datenschutzbeauftragten statt.
Die gemeinsame Veranstaltung zeige, so Wagner, das der Datenschutz auch in der Justiz große Aufmerksamkeit genieße. Wagner wies auf die besondere Verantwortung hin, die den Gerichten daraus erwachse, dass viele Onlinedienste, insbesondere von Facebook und von Google, nach rechtlichen Maßstäben zu beurteilen seien, die für die analoge Welt geschaffen wurden, für die Welt des Internet aber nicht passten. Der sich daraus ergebende Entscheidungsspielraum muss von den Gerichten im Sinne des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung genutzt werden. In einer immer komplizierter werdenden digitalen Welt verkümmert das informationelle Selbstbestimmungsrecht sonst zu einem romantischen Ideal, so Wagner.
Die Verantwortung der Justiz für einen hochwertigen Datenschutz verdeutlichte Prof. Meyer am Beispiel des Richtervorbehalts für den so genannten Trojaner. Dieses Beispiel zeige - so Meyer - dass es hierzu umfassender Kenntnisse nicht nur der rechtlichen, sondern auch der technischen Grundlagen bedarf. Dafür müssten entsprechende Fortbildungsangebote das IT-Wissen in der Justiz verbreitern. Minister Hartloff hatte darauf bereits in seinem Grußwort hingewiesen. Das Thema Datenschutz in der Justiz müsse in all seinen Facetten im Rahmen der dienstlichen Fortbildung weiter vertieft werden.
In diesem Sinne bildet die Veranstaltung mit den Datenschutzbeauftragten der Justiz den Start für eine Reihe von Datenschutz-Fortbildungsveranstaltungen, die in den kommenden Monaten gemeinsam mit dem Justizministerium für die Angehörigen der Justiz angeboten werden. Das große Interesse - so Wagner - ermuntere ihn dazu, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen und die Verbindung mit den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Justiz weiter zu festigen und auszubauen. Insoweit komme er einem Auftrag des Landtags nach, die Verbindung mit den behördlichen Datenschutzbeauftragten zu halten und zu verstärken.