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Datenschutzkonferenz fordert nationale Zuständigkeiten für die KI-Verordnung – Kugelmann: „Wir stehen für diese Zukunftsaufgabe bereit“

Im März 2024 hat das Europäische Parlament die Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz angenommen. Nach Inkrafttreten der KI‐Verordnung (KI-VO) muss in Deutschland innerhalb von 12 Monaten eine behördliche Aufsichtsstruktur eingerichtet werden. Es besteht Handlungsbedarf für die Gesetzgeber in Bund und Ländern: Wer soll die Aufsicht wahrnehmen?

In dieser Situation weist die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) darauf hin, dass die KI-VO in vielen Fällen bereits eine sektorspezifische Zuständigkeit der Datenschutzbehörden als Marktüberwachungsbehörden vorsieht. Ziel ist eine einheitliche Anwendung der KI-VO. Die Datenschutzkonferenz hält es für sinnvoll, aufgrund der langjährigen Erfahrung im Bereich der Beratung, Beschwerdebearbeitung und Kooperation auf nationaler wie europäischer Ebene grundsätzlich die Datenschutzaufsichtsbehörden als Marktüberwachungsbehörden nach der KI-VO zu benennen. Ausgenommen sind einzelne Sektoren wie etwa der Finanzsektor oder die kritische Infrastruktur.

Mit dieser Konzeption können Doppelstrukturen und zusätzlicher Bürokratieaufwand vermieden werden: Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben ohnehin in allen Fällen, in denen KI-Systeme personenbezogene Daten verarbeiten, die Aufsicht nach der Datenschutz-Grundverordnung. Nur durch die Zuweisung von Zuständigkeiten für die KI-VO an die Datenschutzaufsichtsbehörden wird eine Beratung und Aufsicht aus einer Hand möglich. Unabhängig davon, welche Behörden die Marktüberwachung im Bereich der KI übernehmen sollen, müssen diese mit angemessenen Ressourcen ausgestattet werden.

Die Datenschutzkonferenz empfiehlt, als Marktüberwachungsbehörden nach der KI-VO den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie die Landesdatenschutzbehörden zu benennen. Der BfDI soll nach Vorstellungen der Datenschutzkonferenz Deutschland im Europäischen Ausschuss für KI vertreten.

Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, zu dem Papier: „Die Marktüberwachung für KI-Verfahren erfordert Expertise und den Willen sowie die Fähigkeit zur Kooperation. Die Datenschutzaufsichtsbehörden bringen diese Kompetenzen mit. Eine übergreifende Aufsicht bedeutet für die Verantwortlichen, dass sie einheitliche Ansprechpartner haben. Dies entspricht dem Wunsch der Wirtschaft nach einer Antwort auf ihre Fragen. Bürgerinnen und Bürger können darauf vertrauen, dass der Grundrechtsschutz ohne Hürden vollumfänglich gewährleistet bleibt. Diese Synergien hat der Verordnungsgeber selbst erkannt, indem er den Datenschutzaufsichtsbehörden die Marktüberwachung in den besonders grundrechtsrelevanten Bereichen der Strafverfolgung, Migration, Integration und Wahlen zugewiesen hat. Eine Ausdehnung dieser Zuständigkeiten ist der schlüssige nächste Schritt. Wir wollen Marktüberwachung und Datenschutzaufsicht für KI-Verfahren aus einer Hand gewährleisten und stehen für diese Zukunftsaufgabe bereit.“

Das Positionspapier „Nationale Zuständigkeiten für die Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (KI‐VO)“ entstand innerhalb des Arbeitskreises „DSK 2.0“, der unter rheinland-pfälzischer Leitung die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden zum Ziel hat.

Weitere Informationen:
Positionspapier „Nationale Zuständigkeiten für die Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (KI‐VO)“

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