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Neues Datenschutzgesetz für Rheinland-Pfalz

Mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung wird der Datenschutz in Europa neu aufgestellt. Die ab 25.5.2018 wirksame Verordnung gilt in weiten Teilen unmittelbar, sie enthält jedoch Öffnungsklauseln, die es den nationalen Gesetzgebern erlauben, z.B. für den öffentlichen Bereich ergänzende Regelungen zu treffen. Das hierzu erforderliche Landesdatenschutzgesetz (LDSG) wurde vom Landtag Rheinland-Pfalz am 26. April 2018 verabschiedet.

Gleichzeitig wurden darin auch die notwendigen Regelungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Polizei- und Justizbehörden getroffen.
„Ich freue mich, dass es dem Landtag Rheinland-Pfalz gelungen ist, diese gesetzgeberische Mammutaufgabe rechtzeitig vor dem Wirksamwerden der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung abzuschließen,“ so der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Dr. Dieter Kugelmann. „Rheinland-Pfalz ist damit im Vergleich sehr gut aufgestellt. Die notwendigen Anpassungen des Datenschutzes an die fortschreitende Digitalisierung werden vorgenommen und die Verwaltungen in Rheinland-Pfalz erhalten Rechtssicherheit bei der Anwendung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Das Gesetz trägt auch der besonderen Unabhängigkeit von Kontroll- und Aufsichtsbehörden, wie dem Landesrechnungshof und dem Datenschutzbeauftragten angemessen Rechnung. Mit dem Dreiklang aus Datenschutzgrundverordnung, dem novellierten Bundesdatenschutzgesetz mit ergänzenden Regelungen für den Bereich der Wirtschaft und dem neuen Landesdatenschutzgesetz für die Behörden und Unternehmen mit Anteilen der öffentlichen Hand liegen nunmehr alle grundlegenden Gesetze vor, um den Anforderungen an einen zeitgemäßen Datenschutz Rechnung zu tragen. Da in die Entstehung der Datenschutz-Grundverordnung viele Regelungsansätze des in Deutschland bewährten Datenschutzes eingeflossen sind, hält sich der Anpassungsbedarf für die rheinland-pfälzischen Stellen in einem bewältigbaren Rahmen. Seit Jahresbeginn bereiten meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit zahlreichen Informations- und Schulungsveranstaltungen Behörden und Unternehmen in Rheinland-Pfalz auf die neue Rechtslage vor. Ich bin sehr zuversichtlich, dass der Übergang gut gelingen wird. Wir werden diesen Prozess auch weiterhin aktiv begleiten.“

Weitere Informationen:
Gesetzentwurf des Landesdatenschutzgesetzes
Dazu ergänzend der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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