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Neuregelung zur Videoüberwachung - Stärkere Überwachung des öffentlichen Raums?

Der Bundesgesetzgeber beabsichtigt durch Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes die Überwachung des öffentlichen Raums durch Videokameras nicht-öffentlicher Stellen zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit zu erleichtern.

Am 9. März 2017 hat der Deutsche Bundestag dem umstrittenen Entwurf des sog. Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes mit Mehrheit zugestimmt. Durch Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes beabsichtigt der Bundesgesetzgeber die Überwachung des öffentlichen Raums durch Videokameras nicht-öffentlicher Stellen zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit zu erleichtern. Dazu sieht das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz insbesondere eine Änderung des § 6b BDSG dahingehend vor, dass bei der Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen, großflächigen Anlagen wie Sportplätzen und Einkaufszentren sowie in Einrichtungen und Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit der sich dort aufhaltenden Menschen wie schon bisher als ein wichtiges Interesse gilt, das aber nun in Zukunft besonders berücksichtigt werden soll.
Bereits im November 2016 wurde der Gesetzesentwurf seitens der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder stark kritisiert. Erhebliche Zweifel bestehen hinsichtlich des Zugewinns an Sicherheit durch mehr Überwachung, an der abschreckenden Wirkung von Videoüberwachung und hinsichtlich der Abwälzung staatlicher Sicherheitsgewährleistungsaufgaben auf Private. Auch das Verhältnis zur Datenschutzgrundverordnung ist nicht unkritisch.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI), Prof. Dr. Dieter Kugelmann, blickt nach vorne. "Die Regelung wird in Kraft treten, nun müssen die Änderungen unter Wahrung eines größtmöglichen Grundrechtsschutzes der Betroffenen umgesetzt und beaufsichtigt werden. Einen Weg zur effektiven Grundrechtsgewährleistung bietet die Technik. Durch eine datenschutzgerechte Gestaltung wie automatisierte Ausblendungen z.B. von Wohnbereichen oder Verpixelungen sowie verfahrensmäßige Sicherungen und zeitnahe Löschungen müssen die videotechnischen Systeme so eingerichtet werden, dass das Recht am Bild und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung weitestgehend geschützt bleiben. Vor allem müssen die Abwägungen der für die Überwachung Verantwortlichen effektiv begleitet und kontrolliert werden."


Mehr zu dem Thema Videoüberwachung und dem Videoüberwachungsverbesserungsgesetz auf der Homepage.

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