| Informationsfreiheit

Online-Workshop zum Zugang zu Umweltinformationen

Der Landesbeauftragte lädt ein zur Teilnahme an einem Online-Workshop zum Zugang zu Umweltinformationen. Das Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz gewährt Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen. Das Gesetz dient damit der Umsetzung der Richtlinie 2003/4/EG über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen. Diese EU-Richtlinie schafft die Grundlagen für einen umfassenden Zugang der Öffentlichkeit zu umweltbezogenen Informationen mit dem Ziel, das Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und letztendlich so den Umweltschutz zu verbessern.

Vor diesem Hintergrund finden bei Informationsfreiheitsanträgen unterschiedliche Regelungen Anwendung, je nachdem, ob die antragstellende Person den Zugang zu amtlichen Informationen oder zu Umweltinformationen beantragt. Auch bei der proaktiven Veröffentlichung auf der Transparenz-Plattform des Landes ist zwischen diesen beiden Informationskategorien zu unterscheiden.

Der LfDI veranstaltet am 21. März 2023 um 14 Uhr einen Online-Workshop zu diesem Thema. Die Veranstaltung dauert circa zwei Stunden. Im Rahmen des Workshops erläutert ein Mitarbeiter des LfDI, welche Besonderheiten im Antragsverfahren bei Umweltinformationen zu beachten sind und wie deren proaktive Veröffentlichung geprüft wird. Zudem werden die Grundlagen des Informationszugangs nach dem Landestransparenzgesetz wiederholt.

Der Workshop richtet sich an Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung sowie an interessierte Bürgerinnen und Bürger. Eine Anmeldung ist über das Anmeldeformular möglich. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Herrn Uli Mack (06131/8920-141, poststelle(at)datenschutz.rlp.de) wenden.

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