Das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) ist eines der am häufigsten ausgeübten Datenschutzrechte und eines, zu dem bei den Datenschutzaufsichtsbehörden viele Beschwerden eingehen. Ziel dieser koordinierten Aktion ist es unter anderem, die Umsetzung dieses Rechts in der Praxis zu bewerten. Dies wird anhand eines gemeinsam erarbeiteten Fragebogens beispielsweise durch die Analyse und den Vergleich der von verschiedenen Verantwortlichen eingerichteten Verfahrensweisen erfolgen. Dadurch sollen die wichtigsten Punkte bei der Einhaltung dieses Rechts ermittelt sowie ein Überblick über bewährte Verfahrensabläufe gewonnen werden.
Der Landesdatenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, gibt einen Ausblick auf die Aktion: „Gerade bei den Betroffenenrechten sind einheitliche Standards in ganz Europa wichtig, denn um deren Grundrechte geht es. Die letztjährige Aktion zum Auskunftsrecht hat gezeigt, dass das Coordinated Enforcement Framework für diese Kooperationsaufgabe ein hervorragendes Instrument ist. Deshalb beteiligen wir uns gerne an den Aktionen. Wir sind gespannt, wie die Verantwortlichen in Rheinland-Pfalz, die wir befragen werden, zum Recht auf Löschung aufgestellt sind. Von den Erkenntnissen und Empfehlungen aus der Aktion werden sowohl die Betroffenen als auch die datenschutzrechtlich Verantwortlichen in Rheinland-Pfalz profitieren.“
Kerninstrument der gemeinsamen Initiative ist ein europaweit abgestimmter Fragebogen zur Umsetzung des Rechts auf Löschung durch Verantwortliche. In Deutschland nehmen die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie die Bundesbeauftragte teil.
Die Ergebnisse der gemeinsamen Initiative werden im Rahmen des EDSA analysiert und nach Abschluss in einem Bericht veröffentlicht. Die koordinierte Aktion zum Recht auf Löschung ist die vierte Initiative im Rahmen des CEF, das darauf abzielt, die Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und die Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden innerhalb der EU zu verbessern. Frühere koordinierte Aktionen befassten sich mit dem Recht auf Auskunft (2024), der Benennung und der Rolle von Datenschutzbeauftragten (2023) sowie der Nutzung von Cloud-Diensten durch den öffentlichen Sektor (2022).
Weitere Informationen: