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Schulunterricht in Zeiten der Corona-Krise

Da die Schulen im Land bis zum 17. April 2020 geschlossen sind, fragen viele Schulen beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nach, mit welchen datenschutzkonformen Instrumenten sowohl schulisches Miteinander als auch Lerninhalte transportiert werden können.

Hierzu hat das Pädagogische Landesinstitut eine Zusammenstellung veröffentlicht.

Über die kommunalen Medienzentren stehen weitere Informationsmöglichkeiten zur Verfügung.

Hinsichtlich der Nutzung außereuropäischer Softwareprodukte ist auf den Flyer zum schulischen Datenschutz zu verweisen. Es muss sichergestellt sein, dass die Vertraulichkeit gegenüber Dritten gewährleistet ist. Unabhängig von der technischen Ausgestaltung eines Dienstes im Einzelnen (z.B. durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung), kann dies möglicherweise auch durch die weitest gehende Vermeidung eines Personenbezuges hergestellt werden. So können für Chaträume etwa Pseudonyme vereinbart werden und für den Ersatz von Frontalunterricht reicht möglicherweise der Stream einer Präsentation mit Audiokommentar aus, ohne dass Schülerinnen und Schüler oder auch das Lehrpersonal zu sehen sein müssen. Die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial ohne Personenbezug über öffentlich verfügbare Dienste (bspw. Homepage) begegnet keinen Bedenken.

Weiterhin sollte die Schule beachten:

  • Zwischen Schule und Dienstleister ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung abzuschließen (Mustertext).
  • Die Eltern sollten vorab über die Datenverarbeitungsvorgänge (insb. im Verhältnis zu dem Anbieter) informiert werden (Muster).
  • Sofern die Schule personenbezogene Daten von Eltern oder Schülern (z.B. private E-Mail-Adressen) verarbeiten möchte, ist dies nur auf der Basis einer Einwilligungserklärung der Eltern (bzw. ab 16 Jahren der Schülerinnen und Schüler) zulässig. In dieser sollte ein Hinweis darauf erfolgen, dass die Einwilligung freiwillig ist und Kinder keine Nachteile zu befürchten haben, wenn sie bzw. die Eltern ihre Einwilligung verweigern.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Einsatz von videogestützter Kommunikationstechnik zu Zwecken des Schulunterrichts

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