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Schutzwürdige Interessen Unbeteiligter wahren!

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz weist angesichts der aktuellen Veröffentlichung bestimmter Dokumente durch den CDU-Landesverband Rheinland-Pfalz darauf hin, dass die Herstellung von Transparenz auch und gerade in komplexen und für die Öffentlichkeit bedeutsamen Angelegenheiten zu begrüßen ist. Allerdings sind dabei die schutzwürdigen Interessen der etwaig betroffenen Personen zu berücksichtigen.

„Falls Dritte von Vorgängen nicht betroffen sind oder wenn konkrete Angaben zu Dritten für die inhaltliche Berichterstattung keine Bedeutung aufweisen, bedarf es auch im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit politischer Parteien einer Prüfung und Abwägung, ob eine Veröffentlichung zur Information der Öffentlichkeit erforderlich ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn Minderjährige betroffen sind“, so der Landesbeauftragte Prof. Dr. Dieter Kugelmann.“

Dem Landesbeauftragten liegen in diesem Zusammenhang mehrere Eingaben vor und er hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, in dem der CDU-Landesverband zur Stellungnahme aufgefordert wird. Danach wird eine datenschutzrechtliche Bewertung einschließlich der Prüfung möglicher Konsequenzen erfolgen.

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