„Falls Dritte von Vorgängen nicht betroffen sind oder wenn konkrete Angaben zu Dritten für die inhaltliche Berichterstattung keine Bedeutung aufweisen, bedarf es auch im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit politischer Parteien einer Prüfung und Abwägung, ob eine Veröffentlichung zur Information der Öffentlichkeit erforderlich ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn Minderjährige betroffen sind“, so der Landesbeauftragte Prof. Dr. Dieter Kugelmann.“
Dem Landesbeauftragten liegen in diesem Zusammenhang mehrere Eingaben vor und er hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, in dem der CDU-Landesverband zur Stellungnahme aufgefordert wird. Danach wird eine datenschutzrechtliche Bewertung einschließlich der Prüfung möglicher Konsequenzen erfolgen.