Das Formular dient der Mitteilung der Kontaktdaten der oder des Datenschutzbeauftragten eines Verantwortlichen – also von Behörden, Verwaltungen, Unternehmen oder Vereinen – an den LfDI als zuständige Aufsichtsbehörde. Die Nutzung des Formulars ist ausdrücklich erwünscht. Ab dem 25. Mai 2018 muss diese Meldung auf Grundlage des Art. 37 Abs. 7 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erfolgen. Die Meldung der Kontaktdaten der oder des Datenschutzbeauftragten an die Aufsichtsbehörde ist eine gesetzliche Pflicht und unabdingbar dafür, dass der LfDI seiner Aufgabe als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde nachkommen kann.
Das Online-Melde-Formular ist nur eines der verschiedenen Angebote des LfDI, wie etwa auch ein Muster für das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, um die Verantwortlichen bei der rechtmäßigen Datenverarbeitung zu unterstützen.