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Überarbeitete Version von Google-Analytics ermöglicht einen datenschutzkonformen Einsatz

- Pressemitteilung vom 19. September 2011

Mit Blick auf die Nutzung in Internetangeboten rheinland-pfälzischer Stellen hatte der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Edgar Wagner, in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass der Marktführer im Bereich der Analysedienste, die von Google angebotene Lösung Google-Analytics, den datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht entsprach (vgl. Pressemitteilung des _LfD vom 7. Januar 2010).

Nach den in den vergangenen Monaten unter Federführung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten geführten Verhandlungen der Datenschutzaufsichtsbehörden mit Google wurde nunmehr eine überarbeitete Version des Analysedienstes bereitgestellt, welche einen datenschutzkonformen Einsatz ermöglicht. Diese gewährleistet insbesondere folgende Punkte:

  • Den Nutzern wird eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erfassung von Nutzungsdaten eingeräumt. Google stellt hierfür ein so genanntes Deaktivierungs-Add-On zur Verfügung, das in alle gängigen Browser eingebunden werden kann.
  • Auf Anforderung des Webseitenbetreibers wird die IP-Adresse vor jeglicher Speicherung anonymisiert, so dass darüber keine Identifizierung des Nutzers mehr möglich ist. Die Anonymisierung wird innerhalb Europas durchgeführt, d.h. es werden in der Regel keine Daten in die USA übertragen.
  • Der Mustervertrag, den Google für die Webseitenbetreiber bereitstellt, genügt nunmehr den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes zur Auftragsdatenverarbeitung.

Die Verantwortung für ein datenschutzgerechtes Internet-Angebot liegt bei den Betreibern, stellt Wagner klar, auch, wenn diese auf Dienstleister wie Google zurückgreifen. Ich begrüße es daher, dass Google sich dem konstruktiven Dialog nicht verschlossen hat und es letztlich gelungen ist, eine datenschutzkonforme Lösung abzustimmen.

Um einen datenschutzgerechten Einsatz von Google Analytics sicher zu stellen, bedarf es bestimmter Einstellungen im Angebot des Webseitenbetreibers. Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte stellt auf seiner Homepage entsprechende Hinweise zur Verfügung.

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