Beschwerden (Information nach Artikel 13 DS-GVO)

Verantwortlicher

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI)
Prof. Dr. Dieter Kugelmann
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz

Telefon: +49 (0) 6131 8920-0
Telefax: +49 (0) 6131 8920-299
Webseite: https://www.datenschutz.rlp.de/
E-Mail: poststelle(at)datenschutz.rlp.de

Kontaktdaten des (behördlichen) Datenschutzbeauftragten:

Telefon: +49 (0) 6131 8920-0
E-Mail: bdsb(at)datenschutz.rlp.de

Zwecke

Sie haben uns Ihre Daten im Rahmen einer Beschwerde zur Verfügung gestellt. Der LfDI hat gem. Art. 51, 55 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und § 40 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und § 15 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) u.a. die Aufgabe, datenschutzrechtlichen Beschwerden nachzugehen. Daher ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die sich aus Art. 77 ergibt, erforderlich (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DS-GVO).

Empfänger

Im Rahmen Ihrer Beschwerde ist es ggf. erforderlich, Kontakt mit der Stelle aufzunehmen, gegen die sich Ihre Beschwerde richtet. Dabei wir in der Regel der Gegenstand Ihrer Beschwerde erläutert und Ihr Name dann genannt, wenn dies zur weiteren Aufklärung erforderlich ist.

Ggf. muss eine weitere Datenschutzaufsichtsbehörde in Deutschland oder auch im Gebiet der Europäischen Union eingebunden werden. Dann werden auch an diese Ihre Daten übermittelt. Hierüber werden Sie im Einzelfall konkret informiert.

Speicherdauer

Um Ihr Anliegen zu bearbeiten, werden die von Ihnen gemachten Angaben in Papier- und in elektronischer Form hier gespeichert. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten drei Jahre gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist werden die Verfahrensunterlagen archiviert (wenn hierfür ein öffentliches Interesse im Sinne des Archivrechts besteht) oder vernichtet.

Betroffenenrechte

Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft zu verlangen, welche personenbezogenen Daten bei uns über Sie verarbeitet werden. Sie können deren Berichtigung verlangen und deren Löschung, sofern die Verarbeitung nicht mehr z.B. zu unserer Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Als Behörde sind wir verpflichtet, unser Handeln zu dokumentieren. Dazu gehört auch, die Angaben von Beschwerdeführerinnen und -führern auch nach Abschluss des Verfahrens vorzuhalten. Auch in diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Löschung.

Sie können verlangen, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt wird, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen (z.B. in Fällen, in denen die Richtigkeit Ihrer Daten nicht feststeht). Ihre Daten dürfen dann nur noch eingeschränkt verarbeitet werden.

Sie können der Datenverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei uns widersprechen, wenn hierfür Gründe aus Ihrer besonderen Situation vorliegen.

Ebenso haben Sie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format.

Gesetzliche Verpflichtung, Daten Dritten bereit zu stellen

Im Rahmen Ihrer Beschwerde ist der LfDI ggf. verpflichtet, andere datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörden über den Stand des Verfahrens zu unterrichten. Wurden durch den LfDI gegen den Verantwortlichen Maßnahmen ergriffen, die dieser mit Rechtsmitteln angreifen kann, müssen Ihre Daten ggf. an Gerichte oder die Staatsanwaltschaft übermittelt werden.