Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland bildet das informationsfreiheitsrechtliche Pendant zur Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Die IFK besteht aus der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie den Informationsfreiheitsbeauftragten der Länder. Das Gremium beschäftigt sich mit aktuellen Fragen der Informationsfreiheit und nimmt zu diesen Stellung. Dies geschieht insbesondere durch Entschließungen, Positionspapiere und Stellungnahmen. Vorbereitet werden die Sitzungen der IFK, welche in der Regel zweimal im Jahr stattfinden, vom Arbeitskreis Informationsfreiheit (AKIF). Die Arbeitsweise der IFK ist in einer Geschäftsordnung geregelt.
Auf europäischer Ebene exisitert mit der ICIC (International Conference of Information Commissioners) ein internationales Gremium aus Informationsfreiheitsbeauftragten, Ombudspersonen und anderen Stellen, das mit der Überwachung der Umsetzung von Informationsfreiheitsgesetzen betraut ist.
Weitere Informationen
- Geschäftsordnung der IFK