Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser,

Datenschutzthemen halten sich nicht an Jahresgrenzen. Wichtige Schwerpunkte unserer Arbeit nehmen mein Team und ich nahtlos mit in das kommende Jahr: Dazu zählt die aktuelle Debatte um die Reform der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, die es in hoher Intensität und auch über den Jahreswechsel konstruktiv und kritisch zu begleiten gilt. Brisant und dynamisch bleibt auch das Thema der elektronischen Patientenakte, zu der wir gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz dazu kürzlich die Mainzer Erklärung veröffentlicht haben. Erfolgreich abschließen konnten wir in diesem Jahr die Webinar-Reihe Biotechnologie goes Datenschutz, deren Aufzeichnungen Sie auch nachträglich über unsere Webseite abrufen können. Lesen Sie mehr dazu in unserem heutigen Newsletter, in dem wir Ihnen außerdem schon einen kleinen Ausblick auf unsere Veranstaltungen im Jahr 2026 geben.

Ich wünsche Ihnen eine schöne und geruhsame Advents- und Weihnachtszeit und alles Gute für das Jahr 2026.

Ihr
Prof. Dr. Dieter Kugelmann
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

 

Inhalt:


I. Rückblick: Gremienarbeit des Europäischen Datenschutzausschusses und der Datenschutzkonferenz 2025

Klarheit für Verantwortliche durch Praxishilfen und Stärkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger mit klaren Positionen der Datenschutzaufsichtsbehörden

Auch im Jahr 2025 waren der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK)  aktiv und produktiv darin, mittels Leitlinien, Positionierungen, Entschließungen und Orientierungshilfen den Schutz personenbezogener Daten zu stärken – insbesondere im Bereich neuer Technologien, wissenschaftlicher Forschung sowie zum Zusammenspiel der Datenschutz-Grundverordnung zu anderen Digital-Rechtsakten. Stets wird dabei das  Ziel verfolgt, Orientierung für die Verantwortlichen zu bieten und gleichzeitig den hohen Schutzstandard für die Datenschutz-Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in Europa aufrechtzuerhalten. 

Herausgehobene Beiträge des EDSA

Das Jahr 2025 ist als Transformationsjahr des Datenschutz- und Digitalrechts zu verstehen. Die in den vergangenen Jahren wirksam gewordenen Digitalrechtsakte wurden nunmehr durch die konkrete  Anwendung mit Leben gefüllt. Durch die Erarbeitung sogenannter „Interplay Guidelines“ schaffte der EDSA Klarheit zum Zusammenspiel, zu Überschneidungen und erforderlichen Abgrenzungen zwischen der Datenschutz-Grundverordnung und den Digitalrechtsakten. Zwei Leitlinien konnte der EDSA dieses Jahr fertigstellen: 

Fortentwicklung der Arbeitsweise des EDSA: Das Helsinki Statement vom 3. Juli 2025

In Helsinki hat der EDSA seine Arbeitsweise, die Praxistauglichkeit seiner Ergebnisse und den Austausch mit Stakeholdern unter die Lupe genommen und kam zu dem Ergebnis: Hier ist eine Fortentwicklung notwendig, um mit den aktuellen technologischen und regulatorischen Herausforderungen Schritt zu halten. The Helsinki Statement des EDSA bekennt sich zu mehr Klarheit, Unterstützung und Engagement. Es verfolgt dabei den klaren Grundrechtsansatz, dass Datenschutz Grundlage für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und wertebasierte digitale Wirtschaft in Europa ist. Damit dies sichergestellt wird, sollen praxisgerechte Anwendungshilfen erarbeitet und der frühzeitige Dialog mit den relevanten Akteuren intensiviert werden.

Arbeiten der Datenschutzkonferenz für eine datenschutzkonforme Forschung und Anwendung von KI

Die Datenschutzkonferenz hat wertvolle Anwendungshilfen erarbeitet, um den Verantwortlichen im Bereich der Forschung und Innovation und bei der Anwendung neuer Technologien Handlungssicherheit zu bieten.

Insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz wurde die Orientierungshilfe Datenschutzrechtliche Besonderheiten generativer KI-Systeme mit RAG-Methode sowie die Orientierungshilfe zu empfohlenen technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Entwicklung und beim Betrieb von KI-Systemen verabschiedet, um eine datenschutzkonforme Anwendung von KI-Systemen zu fördern. 

Das Ziel der Verbesserung der Rechtssicherheit für Forschungseinrichtungen, die grenzüberschreitend unter Wahrung eines hohen Datenschutzniveaus zusammenarbeiten, verfolgen die Anwendungshinweise zu den Anforderungen an Datenübermittlungen an Drittländer im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung zu medizinischen Zwecken sowie die Empfehlungen für Informationspflichten bei Datenübermittlungen an Drittländer im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung zu medizinischen Zwecken.

Datenschutz und Jugendschutz

Mit konkreten Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes von Kindern in der Datenschutz-Grundverordnung will die DSK den Schutz dieser besonders vulnerablen Gruppe fördern. Dazu verabschiedete die DSK einen Zehn-Punkte-Plan zur Verbesserung des gesetzlichen Datenschutzes von Kindern. Darin fordert die DSK unter anderem ein Verbot von personalisierter Werbung und kindgerechte Voreinstellungen in Sozialen Netzwerken.

Positionierung der DSK für eine grundrechtsorientierte digitale Zukunft

Eine klare Haltung zur demokratiesichernden und grundrechtsschützenden Funktion der Datenschutzaufsichtsbehördenformulierte die DSK im März 2025 als Antwort auf die Koalitionsverhandlungen. In der Positionierung Eckpunkte für eine freiheitliche und grundrechtsorientierte digitale Zukunft forderte die DSK gegenüber der (damals zukünftigen) Bundesregierung, Digitalisierung konsequent an Grund- und Freiheitsrechten auszurichten und damit eine menschenzentrierte Datennutzung zu ermöglichen, die Demokratie, Meinungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung auch im digitalen Raum sichert. In den fünf Bereichen „Datenschutzgesetzgebung“, „Sicherheitsarchitektur“, „Zusammenspiel der EU-Digitalrechtsakte“, „KI, Forschung und Innovation“ und „Datensouveränität“ zeigte sie konkreten Handlungsbedarf auf. 

Den Grundrechtsschutz im Sicherheitsbereich hat demgegenüber die Entschließung Ohne Sicherheit keine Freiheit – Ohne Freiheit keine Sicherheit im Fokus. Sie formuliert grundlegende Leitlinien für das Verhältnis von Sicherheit, Freiheit und Datenschutz. Starker Datenschutz ist dabei kein Selbstzweck, sondern ein wesentliches Element des Rechtsstaats und die Voraussetzung für Sicherheit und Freiheit.

Ausblick: Reform des Europäischen Datenschutz-und Digitalrechts

Ende 2025 werfen die großen Themen des kommenden Jahres bereits ihre Schatten voraus. Mit Veröffentlichung der Vorschläge der EU-Kommission zur Anpassung der Datenschutz-Grundverordnung, der KI-Verordnung und weiterer Digitalrechtsakte (Digital Omnibus IV) hat die EU-Kommission teils weitreichende Änderungen vorgeschlagen, die Auswirkungen auf den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten haben werden. Sowohl der EDSA als auch die DSK befassen sich vertieft mit den Änderungen. Erste Positionen wurden in der 110. Datenschutzkonferenz in Berlin verabschiedet. Eine gemeinsame Stellungnahme des EDSA und des EDSB wird voraussichtlich im Januar 2026 verabschiedet werden. Es besteht die Sorge, dass im Rahmen des Omnibusverfahrens nicht genügend Zeit für die Diskussion der vorgeschlagenen Änderungen besteht, insbesondere für solch fundamentalen Anpassungsvorschläge wie die Änderung der Definition von personenbezogenen Daten. Es wird wichtig sein, diesen Diskurs eng, konstruktiv, geeint und schnell zu begleiten – dazu stehen wir bereit!

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II. Vorschau: Veranstaltungen und Termine 2026

Nach unserer Premiere im Februar dieses Jahres bei der Bildungsmesse „didacta“ werden wir auch im Jahr 2026 bei der größten Fachmesse für Bildungsthemen in Europa vertreten sein. Vom 10. bis 14. März 2026 findet die Bildungsmesse „didacta“ in Köln statt. Gemeinsam mit vier weiteren Landesdatenschutzbehörden wird der LfDI Rheinland-Pfalz mit einem Stand vertreten sein. Dort informieren wir Lehrerinnen und Lehrer, Verlage, Schulträger und weiteres Fachpublikum über Datenschutz und Bildung und stellen unsere medienpädagogischen Angebote vor, zu denen das Online-Portal www.youngdata.de ebenso gehört wie die mehreren hundert Datenschutzworkshops pro Jahr, mit denen wir  Kinder und Jugendliche in ganz Rheinland-Pfalz für einen reflektierten, selbstbewussten Umgang mit ihren persönlichen Daten im Netz sensibilisieren.

Das Speyerer Forum zur digitalen Lebenswelt findet am 16. und 17. April 2026 zum 15. Mal Speyer statt. Wir veranstalten die Fachtagung in Kooperation mit der Universität Speyer, dem Landesdatenschutzbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz. Auf der Agenda stehen aktuelle Themen aus den Bereichen Verwaltungsdigitalisierung, Künstliche Intelligenz und Datensicherheit.

Unter dem Motto „Datenschutz weiterdenken. Orientierung für eine digitale Zukunft“ findet am 10. Juni 2026 in Frankfurt am Main der 5. Datenschutztag Rhein-Main-Saar statt. Veranstalter sind der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz sowie das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland. Mit Fachvorträgen und interaktiven Formaten bietet der Datenschutztag einen Raum für Austausch und Perspektiven. Ein besonderes Highlight bildet erneut das Abschlusspanel „Die Aufsichtsbehörden beantworten Ihre Fragen“, in dem die Teilnehmenden direkt mit den Datenschutzaufsichtsbehörden aus Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ins Gespräch kommen.

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III. Gesundheit: Mainzer Erklärung zur elektronischen Patientenakte

Prof. Kugelmann mit Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale RLP.

Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz haben wir am 3. Dezember 2025 sechs Empfehlungen für eine sichere, nutzenbringende, alltagstaugliche und erfolgreiche elektronische Patientenakte in Deutschland veröffentlicht. Die Mainzer Erklärung zur elektronischen Patientenakte wurde von Expertinnen und Experten aus der Zivilgesellschaft, der Medizin, der IT-Sicherheit, der Wissenschaft und der Wirtschaft mitgezeichnet. Sie entstand auf der Grundlage der Veranstaltung „ePA für alle – Daten für alle?“, die der LfDI Rheinland-Pfalz gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz am 6. November 2025 in Mainz organisiert hat. 

Die Mainzer Erklärung versteht sich als konstruktiver Beitrag zu einem stärkeren Erfolg der elektronischen Patientenakte in Deutschland. Die sechs Empfehlungen adressieren die folgenden Punkte:

  1. Mehr interdisziplinäre Begleitung
  2. Transparenz schafft Vertrauen
  3. Weiterentwicklungen zulassen
  4. Den Nutzen steigern
  5. Digitale Kompetenzen stärken
  6. Europäische Vernetzung ausbauen

Die Mainzer Erklärung kann hier im PDF-Format abgerufen werden. Eine Videoaufzeichnung der zugrundeliegenden Veranstaltung „ePA für alle – Daten für alle?“ vom 6. November 2025 ist in voller Länge hier verfügbar.

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IV. Biotechnologie: Abschluss der Webinar-Reihe „Biotechnologie goes Datenschutz“

Mit dem vierten Webinar zum Thema „Künstliche Intelligenz“ ist die gemeinsam vom LfDI und dem in Mainz ansässigen Biotechnologie-Unternehmen BioNTech im Jahr 2025 initiierte Webinar-Reihe „Biotechnologie goes Datenschutz“ im Dezember zu Ende gegangen. In der letzten Ausgabe befassten sich Expert:innen des LfDI und von BioNTech mit diversen Fragen rund um die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten KI-basierter Anwendungen im Alltag eines Biotechnologie-Unternehmens. 

Die Webinar-Reihe war ein großer Erfolg: Mehr als 1000 Mal wurden die Aufzeichnungen der vier Veranstaltungen seit März 2025 gestreamt oder heruntergeladen. Der LfDI sieht darin seinen Ansatz bestätigt, bei der Vermittlung datenschutzrechtlicher Inhalte und der Behandlung damit zusammenhängender aktueller Themen auf kooperative Formate zu setzen, die einen interdisziplinären Austausch unterstützen. 

Die Aufzeichnungen der vier jeweils rund einstündigen Webinare können jederzeit auf unserer Webseite abgerufen werden – kostenfrei und ohne Anmeldung.

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V. Kommunales: Netzwerktreffen der behördlichen Datenschutzbeauftragten

Am 20. November fand in den Räumen der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz das Netzwerktreffen der behördlichen Datenschutzbeauftragten rheinland-pfälzischer Kommunalverwaltungen statt. Rund 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, sich über aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen im Datenschutz auszutauschen.

Das etablierte Format ist seit 2007 fester Bestandteil des Angebots des LfDI Rheinland-Pfalz und ein wichtiger Baustein in der Wissensvermittlung datenschutzrechtlicher Fragestellungen. Zugleich bietet das Treffen wertvolle Einblicke in die Praxis und ermöglicht einen direkten Austausch über aktuelle und künftige Entwicklungen in den Kommunen.

Bei der Gestaltung der Tagesordnung standen insbesondere die von den Teilnehmenden im Vorfeld eingebrachten Themen im Mittelpunkt. Deutlich wurde erneut, dass Fragen rund um die Verwaltungsdigitalisierung einen zentralen Teil der täglichen Arbeit der Datenschutzbeauftragten ausmachen. Diskutiert wurden unter anderem die Auswirkungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG), der Einsatz Künstlicher Intelligenz sowie die damit verbundenen datenschutzrechtlichen Herausforderungen. Auch klassische Themen wie das Auskunftsrecht nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung und die aktuellen rechtlichen Entwicklungen hierzu wurden vertiefend behandelt.

Darüber hinaus gab es einen Rückblick auf die im vergangenen Jahr durchgeführte Umfrage zum kommunalen Datenschutzmanagement. Die unter Mitwirkung von mehr als einhundert Kommunalverwaltungen gewonnenen Erkenntnisse sollen dazu genutzt werden, die Personalbedarfsempfehlungen für kommunale Datenschutzbeauftragte in Kürze zu aktualisieren. Erste Überlegungen hierzu wurden im Rahmen des Netzwerktreffens vorgetragen.

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VI. Medienkompetenz: Engagement für Medienbildung

Prof. Kugelmann (1. Reihe, 3. v. links) beim Kick-off zur Medienkompetenzstrategie des Landes.

Am 1. Dezember 2025 gab die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz in einer Kick-Off-Veranstaltung den Startschuss für die Entwicklung einer neuen Medienkompetenzstrategie des Landes. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz bringt sich hier, neben vielen weiteren Akteurinnen und Akteuren der Bildungslandschaft im Land, in die inhaltliche Planung mit ein. Als langjähriger Partner trägt er mit verschiedenen Formaten dazu bei, die digitale Souveränität der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. 

Ein wichtiges Element sind dabei die Datenschutzworkshops des Landesbeauftragten. Mehr als 400 Datenschutzworkshops haben Referentinnen und Referenten des LfDI Rheinland-Pfalz im Jahr 2025 in rheinland-pfälzischen Schulen durchgeführt und damit mehr als 10.000 Schülerinnen und Schüler erreicht. Im Bereich der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften bildeten mehrere Präsenz- und Onlineworkshops ein sich über das gesamte Jahr erstreckendes Fortbildungsprogramm zu Datenschutzfragen aus rechtlicher und technischer Sicht. Sensibilisierung im Umgang mit den Daten der Kleinsten im frühkindlichen Bildungsbereich fand in Form eines Eltern-Webinars im Rahmen der Woche der Medienkompetenz und eines Kita-Fachtags gemeinsam mit der Medienanstalt RLP und der Stadt Ingelheim statt. 

Die Angebote zu Datenschutz und Bildung des LfDI Rheinland-Pfalz haben wir auf unserer Webseite für Sie gebündelt.

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VII. Justiz: Schulung der behördlichen Datenschutzbeauftragten der Gerichtsbarkeiten Neustadt an der Weinstraße

Der Austausch mit der Praxis hat für die aufsichtsbehördliche Arbeit des LfDI große Bedeutung, da er wertvolle Einblicke und eine praxisgerechte Beratung ermöglicht. Davon profitieren sowohl der LfDI als auch Verantwortliche. Im Justizbereich bestehen zudem besondere Anforderungen an den Datenschutz. So sind die justiziellen Tätigkeiten der Gerichte nach Art. 55 Abs. 3 DS-GVO und § 41 Abs. 2 LDSG von der ordentlichen behördlichen Datenschutzaufsicht ausgenommen. Diese Regelung dient dem Schutz der richterlichen Unabhängigkeit, die durch Art. 47 Abs. 2 Satz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Art. 97 des Grundgesetzes gewährleistet wird.

Am 13. November 2025 behandelte der LfDI im Rahmen einer Schulungsveranstaltung für die behördlichen Datenschutzbeauftragten des Verwaltungs-, Finanz- und Amtsgerichts Neustadt an der Weinstraße Fragen dieser Abgrenzung sowie praxisrelevante Themen wie Datenpannen – etwa den Verlust oder Fehlversand von Akten oder Hacking-Angriffe. Darüber hinaus erhielten die Teilnehmenden einen Überblick über die Reichweite des Auskunftsrechts im Lichte der aktuellen EuGH-Rechtsprechung sowie über neue Entwicklungen, darunter den Einsatz von KI in der Justiz.

Diese Kombination aus Austausch, Vorträgen und praktischen Einblicken machte die Schulung zu einer gewinnbringenden Veranstaltung für alle Beteiligten. 

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VIII. In eigener Sache: Mastodon-Plugin

Seit mehr als zwei Jahren nutzt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz den datenschutzfreundlichen Kurznachrichtendienst Mastodon als Teil seiner Öffentlichkeitsarbeit. Er wirbt damit zugleich dafür, dass direkte und transparente Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit der Fachcommunity und mit unseren Partnern in der Verwaltung und der Wirtschaft datenschutzkonform und nicht-kommerziell möglich ist. 

Zur Erfüllung des Crossmedia-Gebots haben wir unsere auf Mastodon publizierten Beiträge stets auch in Kopie auf unserer Webseite veröffentlicht, sodass Bürgerinnen und Bürger, die eine Information ausschließlich über unsere behördeneigene Webseite präferieren, denselben Informationsgehalt erhielten. 

Mit der Inbetriebnahme eines neuen Plugins ist die datensparsame Anzeige von Mastodon-Beiträgen auf unserer Webseite nun automatisch möglich. Das Plugin wurde in unserem Auftrag vom Landesbetrieb Daten und Information entwickelt. Ab sofort werden alle Beiträge, die wir auf unserem Mastodon-Kanal veröffentlichen (ohne Re-Posts und Kommentare), automatisch auf www.datenschutz.rlp.de/service/mastodon angezeigt. Die jeweils vier aktuellsten Beiträge sind zudem als Appetithappen ganz unten auf unserer Startseite zu sehen.

Der wesentliche Aspekt des neuen Plugins besteht darin, dass die angezeigten Mastodon-Inhalte nicht durch die Systeme der Webseitenbesuchenden von den Mastodon-Servern geladen werden, sondern im Hintergrund von unserem Webserver. Von dort fließen sie automatisch in unser Redaktionssystem. Durch dieses Vorgehen werden keine IP-Adressen der Besucherinnen und Besucher der Webseite des LfDI Rheinland-Pfalz an andere Server übertragen und es kann auf eine Zwei-Klick-Lösung verzichtet werden.

Wir setzen uns dafür ein, dass auch andere interessierte öffentliche Stellen, die die Zentralinstanz des Landes Rheinland-Pfalz für ihre Internetseiten nutzen, das Mastodon-Plugin verwenden und somit zu einer datenschutzkonformen digitalen Kommunikation beitragen können.

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IX. Unsere Angebote

Podcast-Tipp #1: Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, war kürzlich zu Gast im Podcast DATENSCHUTZ TALK. Mit Podcast-Host Heiko Gossen spricht Prof. Kugelmann, immer orientiert an Praxisfällen, über Löschung, Auskunft, Einwilligung und mehr. Außerdem gibt er einen Einblick in die "Datenschutz-Sandbox".

Podcast-Tipp #2: In der 61. Folge des Podcast #UpdateVerfügbar des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik spricht Friedhelm Lorig, Referent für Medienbildung beim LfDI Rheinland-Pfalz, über Datenschutz bei der Mediennutzung von Kindern. Er stellt konkrete Angebote vor, die Eltern und Lehrkräfte dabei unterstützen, die Medienkompetenz von Kindern zu fördern. Zur Podcast-Folge "Datenschutz ist Teamsport digitale Verantwortung stärken" geht es hier. 

Kennen Sie schon Mastodon, die datenschutzfreundliche Alternative zum Kurznachrichtendienst X? Auf https://social.bund.de/@lfdi_rlp gehen wir in den Dialog mit den Nutzerinnen und Nutzern und informieren tagesaktuell über unsere Aktivitäten und Veröffentlichungen. Folgen Sie uns – ganz ohne datenschutzrechtliche Bedenken und Fallstricke.

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