Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser,

das Jahr 2025 hat schwungvoll begonnen, über einen Mangel an Themen – noch dazu äußerst grundrechtsrelevanten – kann der Datenschutz sich nicht beklagen. Im Gegenteil: Der Start der elektronischen Patientenakte „für alle“ in den Modellregionen wurde von begründeten Zweifeln an der Datensicherheit begleitet. Den weiteren Weg der ePA für alle und insbesondere ihre noch nicht terminierte flächendeckende Einführung in Rheinland-Pfalz werden wir aus Datenschutzsicht kritisch beobachten. Mit DeepSeek hat Ende Januar zudem eine weitere generative KI den Markt der Europäischen Union betreten. Die Prinzipien eines fairen Wettbewerbs gebieten es, dass jeder Akteur, der sich auf dem europäischen Markt bewegt, die gesetzlichen Regeln befolgt. Deshalb leiten wir Untersuchungen ein, inwieweit die hinter DeepSeek stehenden chinesischen Unternehmen sich an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung halten. KI ist auch über DeepSeek hinaus ein Schwerpunkt meines Aktionsplans 2025, den wir Ihnen in diesem Newsletter vorstellen.

Neben all dem halten wir im März und April gleich drei Veranstaltungsformate bereit, für die Sie sich frühzeitig Ihre Plätze sichern sollten.

Es bleibt spannend!

Ihr
Prof. Dr. Dieter Kugelmann
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

 

Inhalt:


I. Aktionsplan 2025

Mit meinem Aktionsplan 2025 lege ich einen klaren Fokus auf die Begleitung, Beratung und Überprüfung von Verantwortlichen im Rahmen von Digitalisierungsprojekten und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Unter dem Motto „Better safe than sorry“ will ich mit meiner Behörde proaktiven Datenschutz fördern, der allen Bürgerinnen und Bürgern dient.

Angesichts der dynamischen Entwicklungen im rechtlichen und technischen Bereich ist es unerlässlich, dass wir als Datenschutzaufsichtsbehörde Schwerpunkte setzen. Unser Ziel ist es, die effektive Durchsetzung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz bestmöglich sicherzustellen.

Dabei werde ich im Jahr 2025 insbesondere die datenschutzrechtlichen Fragestellungen rund um Künstliche Intelligenz weiter begleiten. Als Co-Vorsitz des Arbeitskreises KI der Datenschutzkonferenz setze ich mich etwa dafür ein, dass aktuelle Herausforderungen beim Einsatz von KI in den besonders sensiblen Bereichen Schule, Sicherheit und Gesundheit angemessen berücksichtigt werden. Zudem wird das Zusammenspiel der KI-Verordnung mit dem Datenschutzrecht im Fokus stehen.

Um die Einhaltung des Datenschutzes in der Praxis zu überprüfen, sind Vor-Ort-Kontrollen etwa in Kommunalverwaltungen geplant, die EfA-Dienste (Einer für Alle) gemäß dem Onlinezugangsgesetz (OZG) einsetzen. Zudem werden wir eine Reihe von Fragebogenaktionen beispielsweise in der Kreditwirtschaft und im Bildungsbereich durchführen.

Der Aktionsplan 2025 steht hier zum Download zur Verfügung.

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II. Veranstaltungen

Biotechnologie: Webinar „Biotechnologie goes Datenschutz“

Am 12. März 2025 um 12.30 Uhr startet die gemeinsame Webinar-Reihe des LfDI Rheinland-Pfalz und BioNTech. Biotechnologie und Datenschutz haben vieles gemeinsam: Beides sind hochaktuelle, dynamische und wissenschaftsübergreifende Themenfelder, die sich in Rheinland-Pfalz wohl fühlen. Im Arbeits- und Forschungsfeld der Biotechnologie, das sich auf die Verarbeitung besonders sensibler Biometrie- und Gesundheitsdaten stützt, ist das Datenschutzrecht zudem von besonderer praktischer Relevanz.

Es ist deshalb kein Zufall, dass sich meine Behörde und das in Mainz ansässige Unternehmen BioNTech entschlossen haben, eine gemeinsame Webinar-Reihe zum Thema „Datenschutz im Biotech-Unternehmen“ aufzulegen. In vier Webinaren, die in jedem Quartal des Jahres 2025 stattfinden werden, soll den zahlreichen Start-ups und Firmengründer:innen aus der Biotechnologie-Szene die Umsetzung und Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben auf anschauliche Weise näher gebracht werden.

Gestartet wird am 12. März 2025 um 12.30 Uhr mit einem 60-minütigen Webinar zu den Grundlagen des Datenschutzes. Darin werden – aufbereitet von Expert:innen von BioNTech und aus meiner Behörde – der bestehende Rechtsrahmen und die Anforderungen an eine zulässige Datenverarbeitung anhand des Fallbeispiels einer klinischen Studie aus der Biotechnologie-Branche erläutert. Die Teilnehmer:innen haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Wünsche zu den Inhalten der weiteren Webinare zu äußern.

Für die Teilnahme an dem Webinar ist eine Anmeldung auf unserer Webseite erforderlich.

 

Kooperation mit der IHK Pfalz: KI & Datenschutz

Am 5. März 2025 von 15.30 bis 18 Uhr veranstaltet die IHK Pfalz in Kaiserslautern einen Informationsnachmittag zum Thema „KI und Datenschutz – KI verstehen und sicher einsetzen“. Gemeinsam mit Experten des Deutschen Forschungsinstituts für Künstliche Intelligenz werde ich erörtern, was vertrauenswürdige KI ausmacht, wie ethische Prinzipien technologisch umgesetzt werden können und welche Rolle der Datenschutz dabei spielt. Ein Fokus wird auf den Bedingungen des Einsatzes künstlicher Intelligenz in Unternehmen liegen. Das Veranstaltungsprogramm sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Webseite der IHK Pfalz.

 

Speyerer Forum zur digitalen Lebenswelt: Datennutzung und Datensicherheit in Justiz und Verwaltung

Am 28. und 29. April 2025 findet zum vierzehnten Mal das Speyerer Forum zur digitalen Lebenswelt statt. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf der Datennutzung und Datensicherheit in Justiz und Verwaltung.

Die Digitalisierung verändert Justiz und Verwaltung grundlegend und stellt neue Anforderungen an rechtliche Rahmenbedingungen, technische Sicherheit und ethische Entscheidungsfindung. Das Forum greift diese Entwicklungen auf und widmet sich aktuellen Fragestellungen wie:

  • Cyberangriffe und Schutz kommunaler Infrastrukturen,
  • Digitalisierung der Justiz, einschließlich eAkte und KI-Unterstützung,
  • Automatisierte Verwaltungsentscheidungen und deren rechtliche sowie moralische Implikationen,
  • Perspektiven von Künstlicher Intelligenz für moderne Verwaltungsservices und Aufbereitung von Informationen.

Die Veranstaltung versteht sich als interdisziplinäre Plattform, die Fachvorträge, Diskussionen und Austausch vereint. Sie bietet die Gelegenheit, innovative Lösungen zu entwickeln und den Blick auf zukunftsweisende Fragestellungen der digitalen Transformation zu schärfen.

Anmeldungen sind jetzt möglich! Das vollständige Programm samt allen nötigen Informationen zur Anmeldung finden Sie auf unserer Webseite.

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III. Künstliche Intelligenz: Untersuchung zu DeepSeek

Ende Januar hat mit DeepSeek eine leistungsstarke generative KI den Markt der Europäischen Union betreten. Weil die hinter DeepSeek stehende Unternehmen offenkundig keine Niederlassung in einem Mitgliedstaat der EU betreiben, sind die Datenschutzaufsichtsbehörden aller Mitgliedstaaten unmittelbar für DeepSeek zuständig.

Die Prinzipien eines fairen Wettbewerbs gebieten es, dass sich jeder Akteur, der sich auf dem europäischen Markt bewegt, an die gesetzlichen Regeln hält. Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine der zentralen Säulen des EU-Rechts. Ich vertrete die Auffassung, dass auch im Falle global agierender Akteure ohne Niederlassung in der Europäischen Union eine eventuelle Ignoranz oder Verletzung dieses Rechts nicht folgenlos bleiben sollte. Ich habe mich deshalb kurz nach Bekanntwerden der neuen KI-Anwendung entschieden, ein Prüfverfahren einzuleiten. Mehrere deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden gehen parallel vor.

Das Prüfverfahren betrifft zunächst die Frage nach dem Vorhandensein eines gesetzlichen Vertreters in der EU. Gemäß Art. 27 der Datenschutz-Grundverordnung muss ein Unternehmen, das auf dem Markt der EU aktiv ist und keine Niederlassung in einem Mitgliedstaat der EU betreibt, einen gesetzlichen Vertreter benennen. Das Fehlen eines gesetzlichen Vertreters stellt an sich schon einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung dar.

Gemeinsam mit anderen Landesdatenschutzbehörden haben wir unter Federführung von Baden-Württemberg auch eine allgemeine Empfehlung erarbeitet zum Umgang mit KI-Anwendungen von Unternehmen, die in einem Land ansässig sind, für das kein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission existiert. Damit sollen potenziellen Nutzerinnen und Nutzern die Risiken einer solchen Nutzung aufgezeigt werden. Die Empfehlung wird in Kürze auf unserer Webseite veröffentlicht.

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IV. Gesundheit: Monatliche Praxistipps der Initiative „Mit Sicherheit gut behandelt“

Datenschutz ist ein zentrales Thema in Arzt- und Psychotherapiepraxen. Mit monatlich veröffentlichten Praxistipps will die von meiner Behörde mitgetragene rheinland-pfälzische Initiative im Jahr 2025 den Behandelnden konkrete und aktuelle Hilfestellung geben, wie sie die gesetzlichen Vorgaben in ihren Arbeitsalltag integrieren können. Die Praxistipps stellen auf der Website www.mit-sicherheit-gut-behandelt.de jeweils eine im Praxisbetrieb relevante datenschutzrechtliche Frage mit dazugehöriger Antwort vor. Zusätzlich erhalten die Behandelnden Hinweise zu Rechtsgrundlagen und weiterführende Links.

Zwei Praxistipps wurden in den Monaten Januar und Februar 2025 schon veröffentlicht: Sie befassen sich mit dem datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch von Patientinnen und Patienten, zu dem nach den Erfahrungen meiner Behörde weiterhin ein großer Klärungsbedarf besteht. Auch der dritte Praxistipp im März 2025 wird dem Auskunftsanspruch gewidmet sein, dann mit dem Fokus auf die wichtige Frage, wie mit Auskunftsersuchen von Minderjährigen umzugehen ist. Die weiteren Praxistipps bis zur Jahresmitte werden die Kommunikation per E-Mail (April 2025), die Einwilligung (Mai 2025) und die Informationspflicht nach Art. 13 DS-GVO (Juni 2025) betreffen.

Insgesamt werden zwölf Praxistipps im Laufe dieses Jahres jeweils zur Monatsmitte von der Initiative veröffentlicht werden. Nach den bisherigen positiven Rückmeldungen scheinen sie bei den Praxisinhaberinnen und Praxisinhabern auf großes Interesse zu stoßen. Es lohnt sich also, mal einen Blick in den einen oder anderen Tipp zu werfen. Und das möglicherweise auch für alle diejenigen, die selbst keine Heilberufspraxis führen.

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V. Informationsfreiheit: Pressekonferenz „Best of“

In 275 Fällen unterstützte meine Behörde Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2024 dabei, ihr Recht auf Informationszugang gegenüber öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz durchzusetzen. Die Zahl der Beratungsanfragen und Beschwerden stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um rund elf Prozent. In zehn Fällen sprach ich Beanstandungen gegen rheinland-pfälzische Behörden aus. In einer Pressekonferenz stellten mein Team und ich im Januar konkrete Fälle und allgemeine Fragen zum Transparenzrecht vor.

Bürgerinnen und Bürger erwarten heute zurecht, sich an politischen Prozessen und behördlichen Verfahren beteiligen zu können. Sie haben einen Anspruch darauf, die Gründe für behördliche Entscheidungen zu erfahren und auf konkrete Fragen auch konkrete Antworten von öffentlichen Stellen zu erhalten. In den meisten Fällen klappt das – neun Jahre nach Inkrafttreten des rheinland-pfälzischen Landestransparenzgesetzes – gut: Wir beobachten, dass die meisten öffentlichen Stellen die Vorteile transparenter Kommunikation erkennen und rechtlich einwandfrei mit Informationsfreiheitsanträgen umgehen. Die Fälle, die aufgrund von Schwierigkeiten bei mir landen, sind die Ausnahme.

Beanstandet wurden Fälle, in denen Verwaltungen Informationsanträge rechtswidrig ablehnten oder erst gar nicht bearbeiteten. Die weit überwiegende Zahl der im Jahr 2024 eingegangenen Beschwerden konnten wir aber positiv abschließen. Die Bürgerinnen und Bürger, die zuvor auf Probleme bei ihren Informationsfreiheitsanträgen an rheinland-pfälzische Behörden und Ämter gestoßen waren, erhielten auf unsere Vermittlung hin die angefragten Informationen – oder zumindest eine rechtskonforme Begründung im Fall eines ablehnenden Bescheids, etwa wenn die Informationen nicht vorhanden waren oder andere nachvollziehbare Gründe ihre Weitergabe verhinderten.

Ein Handout mit ausführlicher Darstellung der bei der Pressekonferenz präsentierten Fragestellungen und Fälle finden Sie auf meiner Webseite.

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VI. Medienbildung: Messestand bei der didacta

V.l.n.r.: Dr. Daniela Franke, Stellvertretende LfDI Rheinland-Pfalz; Maria Christina Rost, Landesdatenschutzbeauftragte Sachsen-Anhalt; Tino Melzer, Thüringer Landesdatenschutzbeauftragter.

Vom 11. bis 15. Februar 2025 war meine Behörde zusammen mit den Datenschutzaufsichten aus Thüringen, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen und Sachsen-Anhalt mit einem Messestand auf der didacta, Europas größter Bildungsmesse, vertreten. Gemeinsam informierten wir das Fachpublikum über Datenschutz im modernen Bildungskontext. Zu den knapp 60.000 Fachbesucherinnen und Fachbesuchern zählten Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Verlage sowie Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, aus der Wissenschaft und der Politik. Unser Anliegen: das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung hochhalten, die digitale Souveränität von Kindern und Jugendlichen fördern, demokratische Prinzipien stärken. 

Das tun wir auch in unserer täglichen Bildungsarbeit: Seit 15 Jahren bietet meine Behörde Datenschutz-Schülerworkshops an und hat damit in inzwischen 6500 Veranstaltungen mehr als 160.000 Schülerinnen und Schüler an Schulen in ganz Rheinland-Pfalz erreicht. Wir veranstalten Fortbildungen, Webinare und Vorträge für Lehrkräfte und bieten Informationsveranstaltungen zum Datenschutz in der frühkindlichen Bildung an. Wir haben zudem die Jugendplattform www.youngdata.de gegründet und unterhalten Kooperationen mit Bildungspartnern wie dem SWR im Rahmen von „MedienTrixx“ oder dem 1. FSV Mainz 05 im Rahmen des Projektes „05er Klassenzimmer“. Mehr zu unseren zahlreichen Medienbildungsangeboten finden Sie hier.

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VII. Europa: Ergebnisse der CEF-Aktion zum Auskunftsrecht

Am 16. Januar 2025 hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) über die Ergebnisse der 2024 durchgeführten europaweiten Prüfaktion im Rahmen des „Coordinated Enforcement Framework“ (CEF) beraten und seinen Bericht verabschiedet. Bei der Aktion wurde untersucht, wie Verantwortliche das Auskunftsrecht betroffener Personen umsetzen.

In Deutschland beteiligten sich neben dem LfDI Rheinland-Pfalz die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden aus Bayern (BayLDA), Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein sowie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und prüften insgesamt 116 Verantwortliche. Insgesamt werteten die beteiligten 30 Aufsichtsbehörden auf EU-Ebene Angaben von 1.185 Verantwortlichen aus.

Wir haben bereits in unserem Newsletter vom 15. August 2024 über das erste Bild in Rheinland-Pfalz berichtet. Im Gesamtbericht werden nunmehr positive Erkenntnisse und Best Practices beleuchtet, aber auch Nachbesserungsbedarf und weiterhin bestehende Herausforderungen identifiziert.

Positiv wird etwa hervorgehoben, wenn Verantwortliche bereits in ihrem Datenschutzmanagement die Gewährleistung des Auskunftsrechts als wichtigen Geschäftsprozess implementieren. Dazu zählen das Festlegen von Verantwortlichkeiten und die Etablierung entsprechender Rollen- und Berechtigungskonzepte. Außerdem werden betroffenenfreundliche Maßnahmen als Best Practices benannt, etwa die Bereitstellung von Formularen, die die Geltendmachung des Auskunftsrechts für die betroffenen Personen erleichtern.

Nachbesserungsbedarf betrifft insbesondere die Anerkennung und Implementierung neuerer Rechtsprechung des EuGHs zum Auskunftsrecht, die maßgeblichen Einfluss auf die Reichweite und den Umfang des Auskunftsrechts hatte. Zudem werden bei vielen Verantwortlichen die Einschränkungen des Auskunftsrechts zu weit ausgelegt.

Eine ausführliche Darstellung der Ergebnisse finden Sie auf unserer Webseite.

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VIII. Aus den Gremien: Zwischenkonferenz der DSK

Am 29. Januar fand die erste Zwischenkonferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern (Datenschutzkonferenz – DSK) in Berlin statt. Den Vorsitz der Datenschutzkonferenz hat im Jahr 2025 die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Meike Kamp, inne. Beschlossen wurde die Erarbeitung praktischer Hilfestellungen für die effektive Anonymisierung und Pseudonymisierung von personenbezogenen Daten. Die DSK diskutierte außerdem den Einsatz von KI-basierten Systemen in der öffentlichen Verwaltung. Eine Umfrage unter den Aufsichtsbehörden ergab, dass öffentliche Stellen eine große Breite an KI-Verfahren in unterschiedlichen Bereichen und für vielfältige Zwecke entwickeln oder bereits einsetzen. Die DSK hat außerdem beschlossen, dass sich der seit Januar 2025 bestehende Arbeitskreis Künstliche Intelligenz, den ich gemeinsam mit meinem baden-württembergischen Amtskollegen leite, mit den daraus entstehenden Fragen befassen soll. Die Pressemitteilung der DSK zu den Ergebnissen der Zwischenkonferenz finden Sie hier.

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IX. In eigener Sache: FSJ Politik beim Landesdatenschutzbeauftragten

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz bietet jungen Menschen die Möglichkeit, ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) Politik im Bereich Medienkompetenz zu absolvieren. Hierbei arbeiten sie rund um die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit aus technischer und rechtlicher Perspektive. Neben der redaktionelle Pflege der Jugendwebseite www.youngdata.de gehören auch die Entwicklung von Materialien für Datenschutz-Schülerworkshops und Mitarbeit bei der Organisation und Durchführung von Präsenz- und Onlineveranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen zu den vielfältigen Tätigkeiten. Als oberste Landesbehörde geben wir Einblicke in die rheinland-pfälzische Verwaltungs- und Bildungsarbeit und binden die FSJlerinnen und FSJler aktiv in unsere Arbeit ein. Wer sich für ein FSJ Politik beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz interessiert, kann sich bis zum 15. März 2025 über das Portal des Freiwilligendienstes bewerben.

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X. Unsere Angebote

Unser Podcast Datenfunk versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen datenschutzrechtlichen Hintergründen im Audio-Format. Hören Sie rein!

Kennen Sie schon Mastodon, die datenschutzfreundliche Alternative zum Kurznachrichtendienst X? Auf https://social.bund.de/@lfdi_rlp gehen wir in den Dialog mit den Nutzerinnen und Nutzern und informieren tagesaktuell über unsere Aktivitäten und Veröffentlichungen. Folgen Sie uns – ganz ohne datenschutzrechtliche Bedenken und Fallstricke.