Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser,

nach den Sommerferien kehren heute mehr als 500.000 Schülerinnen und Schüler an die rheinland-pfälzischen Schulen zurück. Im neuen Schuljahr wird Künstliche Intelligenz ganz sicher eine bedeutende Rolle im Unterricht spielen, als Hilfsmittel, aber auch Gegenstand des Lernens. Viele Lehrerinnen und Lehrer engagieren sich bereits heute dafür, dass junge Menschen KI-Apps nicht nur als praktisches Hilfsmittel verstehen, sondern sich auch mit den ethischen, technischen und rechtlichen Hintergründen befassen. Das möchte ich unterstützen und habe daher mit meinem Team Unterrichtsmaterialien zu KI und Datenschutz entwickelt, die kostenfrei eingesetzt werden können.

Lesen Sie mehr über unsere KI-Unterrichtsmaterialien im folgenden Newsletter und probieren Sie unsere Arbeitsblätter, Aufgaben und Experimente gerne auch selber aus. Ich freue mich auf Ihr Feedback!

Ihr
Prof. Dr. Dieter Kugelmann
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

 

Inhalt:


I. KI in der Schule: Unterrichtsmaterialien für Lehrerinnen und Lehrer

Künstliche Intelligenz ist nicht nur, aber gerade auch für Jugendliche ein allgegenwärtiges Thema. Der Wunsch, das Neuste auszuprobieren, geht nicht selten zulasten der Vorsicht, die aufgrund der Eigenheiten von KI geboten ist – nicht nur, aber gerade auch im Hinblick auf den Datenschutz. Die Neugier von Schülerinnen und Schülern auf KI-Apps und Chatbots ist die beste Grundlage, um die Faszination um einen kritischen und informierten Blick auf Künstliche Intelligenz zu erweitern. Wir unterstützen gerne Lehrerinnen und Lehrer, die Interesse an dem Thema haben und sich dieser Aufgabe widmen.

Mein Team hat deshalb für Lehrkräfte Unterrichtsmaterialien entwickelt, die den Einstieg in das Thema KI in verschiedenen Komplexitätsstufen gestalten. Von leicht verständlichen bis hin zu umfangreicheren Fragen rund um Künstliche Intelligenz und ihre Infrastruktur können Lehrkräfte sowie Pädagoginnen und Pädagogen aus Arbeitsblättern, Aufgaben und kleinen Experimenten wählen. 

So können Lehrkräfte etwa mit ihren Schülerinnen und Schülern genauer die Techniken erkunden, mit denen ein KI-System trainiert wird und lernt. Auch werden die wirtschaftlichen Aspekte hinter den populären KI-Anwendungen meist großer US-Anbieter und deren Interesse an Nutzerdaten betrachtet. Nicht zuletzt spielen die für KI-Systeme erforderlichen Ressourcen eine Rolle, wobei nicht nur der Energieverbrauch, sondern auch die enorme Nachfrage nach menschlichen Trainingsdaten in den Blick genommen wird. 

Die Materialien können von Lehrkräften je nach Szenario eingesetzt werden: als kurzer thematischer Impuls in einer Lehreinheit eines beliebigen Faches oder als mehrstündige Unterrichtsreihe. Je nach Altersstufe und Lernstand sind sowohl niederschwellige als auch komplexere Aufgabenstellungen vorhanden.
Die Materialien stehen im PDF-Format zur freien Verwendung auf der Plattform YoungData unter www.youngdata.de/vor-ort/rp/unterricht-ki bereit. Sie werden von meinem Team weiter kontinuierlich ausgebaut. Die Materialien sind für Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz konzipiert, eignen sich aber auch für den Unterricht in anderen Bundesländern. Sie können auch allgemein Interessierten helfen, die Funktionsweisen von KI besser zu verstehen.

YoungData ist das Jugendportal für Datenschutz und Informationsfreiheit der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Dort finden Lehrkräfte auch weitere thematische Anknüpfungen zu vielen Datenschutzthemen, um mit ihren Schülerinnen und Schülern lebensnah zu arbeiten. 

Wir möchten unsere Materialien beständig weiterentwickeln und sind sehr an Ihrem Feedback interessiert. Probieren Sie die Materialien aus und schreiben Sie uns an medienkompetenz(at)datenschutz.rlp.de!

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II. Webinar am 2. September: Biotechnologie und internationaler Datenschutz

Zu Beginn dieses Jahres hat der LfDI gemeinsam mit dem in Mainz ansässigen Biotechnologie-Unternehmen BioNTech die Webinar-Reihe „Biotechnologie goes Datenschutz“ aufgelegt. Den zahlreichen Start-ups und Firmengründungen aus der Biotechnologie-Szene möchten wir damit die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben anschaulich näherbringen. 

Das dritte Webinar der vierteiligen Reihe steht kurz bevor: Expertinnen aus meiner Behörde und von BioNTech werden am 2. September 2025 um 12.30 Uhr in einem rund 60-minütigen Live-Webinar die Anforderungen an einen sicheren Datentransfer in Drittländer erläutern und dabei auch die Risikoeinschätzung über ein Transfer Impact Assessment in den Blick nehmen.

Melden Sie sich gerne hier kostenlos für die Teilnahme am Live-Webinar „Biotechnologie und internationaler Datenschutz“ an.

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III. Veranstaltung am 6. November: ePA für alle – Daten für alle?

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten zwischen allen behandelnden Leistungserbringern verbessern und die Versorgung der Patientinnen und Patienten unterstützen. Das Ziel ist nachvollziehbar, aber der Weg dahin offensichtlich steinig.

Für Anfang 2025 war der Beginn des bundesweiten Roll-Outs der ePA vorgesehen. Doch kurz zuvor wurden informationstechnische Defizite bekannt, die die flächendeckende Bereitstellung der „ePA für alle“ bis Ende April verzögerten. Seitdem streiten sich Befürworter und Gegner einmal mehr vehement über den deutschen Weg in eine digitalisierte Medizin.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz greifen diese Debatte auf. Am Donnerstag, den 6. November 2025 von 14 bis 17.30 Uhr werden wir im Landtag Rheinland-Pfalz in Mainz mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Zivilgesellschaft, der Ärzte- und Patientenschaft, Krankenkassen, Wissenschaft und Politik über die bisherigen Erfahrungen mit der elektronischen Patientenakte und die daraus zu ziehenden Schlüsse für die Zukunft diskutieren.

Das Veranstaltungsprogramm sowie nähere Informationen zur Anmeldung werden in Kürze auf unserer Webseite bekanntgegeben.

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IV. Informationsfreiheit: Konferenzberichte

48. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK)

Am 18. Juni 2025 trafen sich die Informationsfreiheitsbeauftragten aus Bund und Ländern zur 48. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) im historischen Rathaus Jena. Die Konferenz hat das Ziel, das Recht auf Zugang zu Informationen zu fördern und für die Fortentwicklung der Informationsfreiheit einzutreten. 

Die IFK beschäftigte sich in der Konferenz unter anderem mit der Transparenz bei Wahlleitungen. Das Interesse an der Arbeit der Wahlleitungen spiegelt sich in zahlreichen Informationszugangsanträgen wider. Allerdings besteht bei den Wahlleitungen teilweise Unklarheit darüber, ob sie dem Anwendungsbereich der Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetze unterfallen. Die IFK fordert daher mit einer Entschließung die Gesetzgeber des Bundes und der Länder auf, bestehende Unklarheiten zu beseitigen, den Anwendungsbereich der Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetze für Wahlleitungen klar zu regeln und weitestmöglich zu öffnen. 

Die IFK fasste zudem eine Entschließung zu der Transparenz von Protokollen der öffentlichen Sitzungen der Kommunalparlamente. Der Zugang zu solchen Informationen ist für Bürgerinnen und Bürger von besonders hohem Interesse, weil sie ihr unmittelbares Lebensumfeld betreffen. Die IFK fordert die jeweiligen Kommunalparlamente auf, ihre Niederschriften so weit wie möglich zu veröffentlichen. Sofern es hierzu noch der Änderungen von Landesgesetzen und/oder kommunalen Satzungen bedarf, ruft die IFK die zuständigen Parlamente auf, diese zeitnah umzusetzen.

16. Internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (ICIC)

Vom 23. bis zum 25. Juni 2026 fand in Berlin die 16. Internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (ICIC) statt. Die ICIC ist ein internationales Gremium aus Informationsfreiheitsbeauftragten, Ombudspersonen und anderen Stellen, das mit der Überwachung der Umsetzung von Informationsfreiheitsgesetzen betraut ist mit dem Ziel, das Informationsfreiheitsrecht als grundlegende Säule des sozialen, wirtschaftlichen und demokratischen Fortschritts zu fördern. In der ICIC wird Deutschland durch Baden-Württemberg, den Bund, Brandenburg und Rheinland-Pfalz vertreten.

Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Medien, Zivilgesellschaft und mehr als 50 Informationsfreiheitsbeauftragte aus aller Welt diskutierten drei Tage lang über rechtliche Fragen und praktische Perspektiven der Informationsfreiheit. Der besondere Fokus lag in diesem Jahr auf dem Zugang zu Umweltinformationen. Aus den Beratungen ging klar hervor, welche grundlegende Bedeutung die Informationsfreiheit für eine offene und lebendige Demokratie hat.

Während der ICIC 2025 haben die europäischen Partner das European Network for Transparency and Right to Information (ENTRI) gegründet. Das Netzwerk fördert den Austausch, die Zusammenarbeit sowie die Fortentwicklung des Informationsfreiheitsrechts auf europäischer Ebene.

Die ICIC 2026 wird durch Sierra Leone ausgerichtet.

Nähere Informationen zur vergangenen Konferenz der ICIC finden Sie auf der Webseite der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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V. Wirtschaft: Wenn die Neugier siegt… Der Mitarbeiterexzess

Die Verarbeitung personenbezogener Daten geht immer mit dem Risiko einher, dass Fehler geschehen und die Daten unbeabsichtigt in falsche Hände geraten, z.B. bei Fehlversand, Hacking-Angriffen, offenen Browser-Anwendungen oder falsch konfigurierten Zugriffen auf Datenbanken. In diesen Fällen liegt eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage vor, der Verantwortliche sollte Maßnahmen zur Verhinderung für die Zukunft treffen und den Fehler als Datenpanne melden. 

Immer wieder nutzen aber auch Mitarbeitende ihr beruflich erworbenes oder erlangbares Wissen über dritte Personen, um etwas über Bekannte oder Nachbarn zu erfahren oder dieses Wissen auch an weitere Personen – gerne über Social Media – zu streuen bzw. die betroffene Person damit zu konfrontieren. Schließlich kommt es auch vor, dass solche Daten zu einem persönlichen Vorteil genutzt werden, etwa im Fall von Bankdaten. 

Was dann? Wenn personenbezogene Daten nicht mehr für den Unternehmenszweck verarbeitet werden – in Form des Auslesens, Abfragens oder Weiterverbreitens –, fehlt diesem Datenverarbeitungsvorgang die Rechtsgrundlage und dadurch kommt es zu einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten nach der Datenschutzgrundverordnung. Das Unternehmen muss den Vorfall nach Bekanntwerden als Datenpanne melden. 

Beruft sich das Unternehmen dann darauf, dass die unzulässige Datenverarbeitung nicht mehr ihm, sondern dem eigenmächtig handelnden Mitarbeitenden zuzurechnen ist, geht man von einem sogenannten Mitarbeiterexzess aus. Hierbei bestimmt nicht mehr das Unternehmen über die Mittel und Zwecke der Datenverarbeitung, sondern der Mitarbeitende schwingt sich selbst zum Verantwortlichen auf. Soweit die Aufsichtsbehörde in der Folge weitere Informationen vom Unternehmen, hier also dem Arbeitgeber, benötigt, können Anfragen im Verwaltungsverfahren erfolgen (keine Pflicht zur Stellungnahme, soweit § 4 LDSG RLP greift) oder im Wege der Zeugenanfrage, wenn gegen den Mitarbeitenden ein Bußgeldverfahren eröffnet wird (§§ 46 OwiG, 161a StPO). Verfahrensbeteiligter ist das Unternehmen grundsätzlich nicht mehr, so dass kein Anspruch auf Akteneinsicht bezüglich des Verfahrens des Mitarbeitenden besteht. 

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VI. Unsere Angebote

Unser Podcast Datenfunk versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen datenschutzrechtlichen Hintergründen im Audio-Format. Hören Sie rein!

Kennen Sie schon Mastodon, die datenschutzfreundliche Alternative zum Kurznachrichtendienst X? Auf https://social.bund.de/@lfdi_rlp gehen wir in den Dialog mit den Nutzerinnen und Nutzern und informieren tagesaktuell über unsere Aktivitäten und Veröffentlichungen. Folgen Sie uns – ganz ohne datenschutzrechtliche Bedenken und Fallstricke.

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