Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser,

Daten über die Gesundheit sind besonders schützenswert und der Umgang mit ihnen unterliegt zum Schutz der Patientinnen und Patienten sehr hohen Anforderungen. Ein Urteil des BVerwG, das auf die von mir eingelegte Revision erging, stützt nun die Position meiner Behörde, wie private Krankenversicherungen mit diesen Daten zu verfahren haben und stärkt die Entscheidungsfreiheit der Versicherten über ihre Daten.

Mit Fragen der digitalen Souveränität und den sich daraus ergebenden Anforderungen für einen modernen Staat befasste sich das 15. Speyerer Forum zur digitalen Lebenswelt. Angesichts der geopolitischen Lage ist das Thema in den Blickpunkt gerückt, aber es erfordert Konkretisierungen aus fachlicher Sicht. Experten aus dem gesamten Bundesgebiet beschäftigten sich in Speyer mit zentralen Fragestellungen für eine KI-geprägte Zukunft der Verwaltung. 

Auch in diesem Jahr wieder findet der 5. Datenschutztag Rhein-Main-Saar statt, der dem direkten Austausch zwischen betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten dient. Drei Aufsichtsbehörden haben gemeinsam mit dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands nach Frankfurt eingeladen. 

Auf positive Resonanz aus dem Land und im Bund fiel zwischenzeitlich auch die Mainzer Erklärung zur elektronischen Patientenakte, die ich im Dezember gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz veröffentlichen könnte. Hier hat unsere Veranstaltung einen Nerv getroffen. 

Ich wünsche Ihnen eine informative Lektüre.

Ihr
Prof. Dr. Dieter Kugelmann
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

 

Inhalt:


I. Rechtsprechung: Verarbeitung von Diagnosen durch private Krankenversicherer klare Grenzen gesetzt

Private Krankenversicherungen dürfen Diagnosen, die sie aus eingereichten Rechnungen ihrer Versicherten zur Erstattung erhalten, nicht ohne Einwilligung der Versicherten für die Empfehlung von Vorsorgeprogrammen auswerten. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seiner Entscheidung im Revisionsverfahren (Az. 6 C 7.24) vom 6. März 2026.

Eine Krankenversicherung hatte die zur Kostenübernahme eingereichten Rechnungen ihrer Versicherten dahingehend analysiert, ihnen passende Vorsorgeprogramme (z. B. zur Vorbeugung von Rückenleiden oder Coaching beim Umgang mit Diabetes oder Asthma) zu empfehlen. 

Der Entscheidung des BVerwG war eine Verwarnung mit Anordnung meiner Behörde im Jahr 2022 vorausgegangen. Darin ordnete ich einem privaten Krankenversicherer an, künftig Einwilligungen für diese Analyse einzuholen. Das Verwaltungsgericht Mainz sowie das Oberverwaltungsgericht Koblenz folgten zunächst der Argumentation des klagenden Versicherungsunternehmens, das sich gegen den Bescheid wandte.

Es geht hier um die Verarbeitung besonders schützenswerter Gesundheitsdaten nach Art. 9 DS-GVO. Patienten müssen sich hierbei darauf verlassen können, dass diese nicht ohne ihre Einwilligung zu anderen Zwecken verarbeitet werden, dass sie hinreichend informiert und keine darüber hinausgehenden Zwecke verfolgt werden.
Durch das Urteil des BVerwG besteht nun Rechtssicherheit hinsichtlich der Verarbeitung von Patientendaten, ohne gesundheitliche Vorsorgemaßnahmen zu behindern. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Selbstbestimmungsrechte von Versicherten gestärkt und die Praxis meiner Behörde bestätigt. Für den Schutz der Gesundheitsdaten von Versicherten ist dies ein sehr gutes Signal.

Mehr:
Pressemitteilung des BVerwG vom 06.03.2026

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II. Rückblick: Speyerer Forum zur digitalen Lebenswelt

Digital souverän – wer oder was entscheidet im modernen Rechtsstaat?

Wie digitale Souveränität besser gelingen kann, diese Frage stand im Zentrum des diesjährigen Speyerer Forums Digitale Lebenswelt, das am 16. und 17. April 2026 stattfand. Unter dem Titel: „Digital souverän – wer oder was entscheidet im modernen Rechtsstaat“ diskutierten Expert:innen erfolgreiche Strategien der Staatsmodernisierung und die effizientere Zusammenarbeit im föderalen System, den menschenzentrierten, datenschutzkonformen und verlässlichen Einsatz von KI und setzten sich mit der Notwendigkeit einer besseren Rechtssetzung auch auf europäischer Ebene auseinander. 

Die etablierte Fachtagung wurde zum 15. Mal von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften gemeinsam mit meiner Behörde sowie dem LfDI Baden-Württemberg sowie dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung veranstaltet. Die Veranstaltung versteht sich als interdisziplinäre Plattform, die Fachvorträge, Diskussionen und Austausch vereint. Sie bietet die Gelegenheit, innovative Lösungen anzustoßen und den Blick auf zukunftsweisende Fragestellungen der digitalen Transformation zu schärfen. 

Aktuell wird uns an vielen Stellen vor Augen geführt, welche Bedeutung digitale Souveränität gerade auch für die Verwaltung hat. Der fachübergreifende Dialog hier in Speyer sensibilisiert für die Schwierigkeiten, aber auch die Möglichkeiten und Vorteile digitaler Souveränität. In Zeiten äußerst dynamischer technischer Entwicklungen ist Datenschutz dabei kein Hemmnis, sondern ein zentraler Baustein für Vertrauen und Innovation. Auch im Kontext der Staatsmodernisierung kommen der KI und dem Datenschutz eine Schlüsselrolle zu, um Prozesse zu digitalisieren und zu vereinfachen – rechtssicher, transparent und bürgernah. 

Mehr:
Pressemitteilung des LfDI

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III. Ausblick: 5. Behördentag Rhein-Main-Saar

Unter dem Motto Datenschutz weiterdenken. Orientierung für eine digitale Zukunft findet am 10. Juni 2026 in Frankfurt am Main der 5. Datenschutztag Rhein-Main-Saar statt. Veranstalter sind der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland sowie meine Behörde 

Datenschutzbeauftragte stehen heute nicht mehr nur vor der Aufgabe, bestehende Datenverarbeitungsprozesse verantwortungsvoll zu begleiten, sondern müssen die digitale Gegenwart aktiv als Ausgangspunkt für die Zukunftsgestaltung begreifen.

Der Datenschutztag richtet sich an Datenschutzbeauftragte in Behörden und Unternehmen, die die digitale Transformation verantwortungsvoll mitgestalten wollen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Datenschutz in einer zunehmend datengetriebenen und KI-gestützten Welt Orientierung geben kann – und welche Lehren aus 25 Jahren Verwaltungsdigitalisierung für die Zukunft zu ziehen sind.

Mit Fachvorträgen und interaktiven Formaten bietet der Datenschutztag einen Raum für Austausch und Perspektiven. Ein besonderes Highlight bildet erneut das Abschlusspanel „Die Aufsichtsbehörden beantworten Ihre Fragen“, in dem die Teilnehmenden direkt mit den Datenschutzaufsichtsbehörden aus Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ins Gespräch kommen.

Programm

Link zur Anmeldung
 

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IV. Gesundheit: Mainzer Erklärung zur Stärkung der elektronischen Patientenakte findet Zuspruch durch Gesundheitsminister Hoch und Bundesgesundheitsministerin Warken

Die im Dezember 2025 gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (VZRP) in der Mainzer Erklärung veröffentlichten Empfehlungen für eine sichere, nutzenbringende, alltagstaugliche und erfolgreiche elektronische Patientenakte in Deutschland haben sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene positive Reaktionen ausgelöst. Nachdem zunächst der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch ausdrücklich begrüßte, dass es in Rheinland-Pfalz gelungen sei, die unterschiedlichen Perspektiven von Datenschutz, IT-Sicherheit, Gesundheitsversorgung, Wissenschaft, Kostenträgern und Zivilgesellschaft in einen gemeinsamen, konstruktiven Ergebnisrahmen zu überführen und dies als wichtiges Signal für eine sachorientierte Weiterentwicklung der ePA im Interesse der Patientinnen und Patienten wertete, schloss sich nun auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken in einer persönlichen Rückmeldung an mich diesem positiven Feedback an. 

Nach Warkens Worten liefert der kontinuierliche Austausch und die konstruktive Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten wichtige Erkenntnisse für eine zielführende Weiterentwicklung der ePA. Sie erklärt, die Empfehlungen mit großem Interesse und Aufmerksamkeit gelesen zu haben und kündigt an, daraus die nötigen Maßnahmen abzuleiten, um das gemeinsame Ziel, die ePA als zentralen Baustein in der digitalen Gesundheitsversorgung zu festigen und nutzenstiftende Anwendungen für Patientinnen und Patienten sowie Leistungserbringende bereitzustellen, zu erreichen. 

Die durchweg positiven Reaktionen auf das gemeinsame Engagement meiner Behörde und der Verbraucherzentrale ermutigen, auch künftig konstruktive Impulse zu setzen, um die von Minister Hoch angesprochenen unterschiedlichen Perspektiven im Gesundheitsbereich konstruktiv zusammenzuführen und die Akzeptanz und praktische Anwendung von Digitalisierungsvorhaben wie der ePA für alle im Alltag zu verbessern.

Link zur Mainzer Erklärung

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V. Unsere Angebote

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