Kommunales / Vorort-Kontrollen des LfDI
III. Zensus 2022 – LfDI vor Ort
Am 15. Mai 2022 war Stichtag für den Zensus 2022. Der Zensus sollte eigentlich schon 2021 stattfinden, wurde aufgrund der Corona-Pandemie jedoch um ein Jahr verschoben. Der Zensus soll Informationen darüber liefern, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen, welchen Beruf sie ausüben und welchen Bildungsgang sie beschritten haben. Diese Informationen dienen wiederum als Grundlage für zukünftige staatliche Entscheidungen und Planungen in Bund, Ländern und Kommunen, wie etwa die Ausstattung mit staatlicher Infrastruktur (z.B. Schulen, Sportstätten, Straßen, öffentlicher Nahverkehr) oder Landesplanung und -entwicklung.
Der Zensus wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder und den Erhebungsstellen in den Kreisverwaltungen und kreisfreien Städten durchgeführt.
Der Großteil des Zensus 2022 läuft zwar registergestützt ab, indem die Einwohnermeldeämter Daten an das Bundesamt für Statistik übermitteln. Doch seit dem 15. Mai werden etwa 10 % der Bevölkerung als Stichprobe direkt befragt. Diese Haushaltebefragung dient der Ermittlung realitätsgerechter Einwohnerzahlen. Außerdem werden Informationen erhoben, die nicht in Verwaltungsregistern verfügbar sind (z. B. Bildungsstand und Erwerbsbeteiligung).
Neben der Haushaltebefragung werden in der Gebäude- und Wohnungserhebung sämtliche Eigentümer:innen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte befragt. Diese Befragung wird online oder schriftlich durchgeführt.
Die Befragungen werden in Rheinland-Pfalz von 36 regionalen Erhebungsstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten organisiert. Dabei kommen besonders geschulte und auf den Datenschutz verpflichtete Erhebungsbeauftragte zum Einsatz. Die Erhebung erfolgt bei rund 390.000 in Rheinland-Pfalz in die Stichprobe einbezogenen Personen im Direktinterview. Fragen zum Bildungsstand, zur Erwerbstätigkeit und zu einer ggf. vorhandenen Migrationserfahrung können bequem per Online-Fragebogen beantwortet werden. Soweit dies nicht möglich oder nicht gewünscht ist, kann alternativ auch ein Papierfragebogen ausgefüllt werden. Für diese Erhebung besteht Auskunftspflicht. Viele Bürger:innen werden bereits darüber benachrichtigt worden sein, dass sie zur Stichprobe gehören.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) hat als datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde bereits die Vorbereitungen für den Zensus begleitet und mit dem Statistischen Landesamt konkrete Anforderungen zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit abgestimmt. Die Schutzmaßnahmen sind bei der amtlichen Statistik besonders streng. Das Statistikgeheimnis verlangt, dass der Personenbezug in der statistischen Aufbereitung so früh wie möglich beseitigt wird. Die Verarbeitungsprozesse der amtlichen Statistik sind dabei besonders auf die Einhaltung des Statistikgeheimnisses eingestellt.
Wie beim Zensus 2011 hat der LfDI stichprobenweise Vor-Ort-Kontrollen bei Erhebungsstellen durchgeführt. Der überwiegende Teil der Kontrollen ist bereits vor dem Stichtag am 15. Mai 2022 erfolgt, ein kleinerer Teil findet nach dem Stichtag statt. Sofern eine unzureichende Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben festgestellt wurde, hat der LfDI darauf hingewirkt, dass diese Mängel beseitigt wurden.
„Bei jedem Zensus findet der Datenschutz ein Stück weit zu seinen Wurzeln zurück“ erläutert der Landesbeauftragte Prof. Dr. Dieter Kugelmann, „denn es war die zunächst gescheiterte Volkszählung in den 80er Jahren, die seinerzeit zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung führte, das den Datenschutz in Deutschland in der Folgezeit maßgeblich geprägt hat. Daher sehe ich beim Zensus auch eine besondere Verantwortung meiner Behörde für die Datenschutzbelange der Bürger:innen und wir schauen ganz genau hin bei der aktuellen Durchführung aber auch der nachfolgenden Aufbereitung der erhobenen Daten. Wir wissen aber auch, dass im Statistischen Landesamt und in den Erhebungsstellen bei der Vorbereitung und Durchführung des Zensus mit viel Aufwand und Einsatz daran gearbeitet wird, die Vorgaben zu erfüllen und einen sicheren und datenschutzgerechten Zensus 2022 zu gewährleisten.“
Mit dem Zensus befasst sich auch die aktuelle Folge unseres Podcasts „Datenfunk“:
Folge 016: Datenschutz back to the roots: Volkszählung und Zensus 2022 (3. Juni 2022)
Hören Sie rein!