Folge 007: Vom Privacy Shield zu Standardvertragsklauseln? Das Schrems II-Urteil des EuGH und seine Folgen (10. November 2020)

Willkommen bei "Datenfunk", dem Podcast des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Mit seinem Urteil vom 16.7.2020 („Schrems II“) hat der Europäische Gerichtshof die Datenschutzwelt überrascht. Eigentlich sollte er sich doch nur mit den Standardvertragsklauseln der EU-Kommission befassen. Diese hat er für weiterhin gültig erklärt. Allerdings hat der EuGH ganz nebenbei den Angemessenheitsentschluss zum sog. „ Privacy Shield“ für nichtig erklärt.

Nun stehen viele Verantwortliche, die sich bisher auf den „Privacy Shield“ gestützt haben, vor der Frage, ob und wie sie weiterhin personenbezogene Daten in die USA übermitteln können. Aber auch Verantwortliche und Auftragsverarbeiter, die personenbezogene Daten in andere Drittländer ohne Angemessenheitsbeschluss übermitteln möchten, stehen vor diesem Problem.

Einfach Standardvertragsklauseln nutzen? Zusätzliche Garantien implementieren? Verschlüsseln? Oder doch lieber nach einem europäischen Produkt umsehen? Und wie wird der LfDI sich verhalten?

Über diese Fragen spricht Philipp Richter in dieser Folge von „Datenfunk“ mit Sylvia Beck, von der Stabsstelle „Europa/Internationales“ beim LfDI Rheinland-Pfalz.

Hören Sie rein!

Gültige Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission
Informationsseite des LfDI rund um Datenübermittlungen in Drittländer, inkl. FAQ zu den Folgen des Schrems II-Urteils