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Best of Informationsfreiheit: Landesbeauftragter unterstützt in 275 Fällen

In 275 Fällen unterstützte der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Bürgerinnen und Bürger im vergangenen Jahr dabei, ihr Recht auf Informationszugang gegenüber Behörden und anderen öffentlichen Stellen im Land durchzusetzen. Die Zahl der Beratungsanfragen und Beschwerden stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um rund elf Prozent. In zehn Fällen sprach der Landesbeauftragte Beanstandungen gegen rheinland-pfälzische Behörden aus. In einer Pressekonferenz stellte der Informationsfreiheitsbeauftragte heute konkrete Fälle und allgemeine Fragen zum Transparenzrecht vor.

„Bürgerinnen und Bürger erwarten heute zurecht, sich an politischen Prozessen und behördlichen Verfahren beteiligen zu können. Sie haben einen Anspruch darauf, die Gründe für behördliche Entscheidungen zu erfahren und auf konkrete Fragen auch konkrete Antworten von öffentlichen Stellen zu erhalten. In den meisten Fällen klappt das – neun Jahre nach Inkrafttreten des rheinland-pfälzischen Landestransparenzgesetzes – gut: Wir beobachten, dass die meisten öffentlichen Stellen die Vorteile transparenter Kommunikation erkennen und rechtlich einwandfrei mit Informationsfreiheitsanträgen umgehen. Die Fälle, die aufgrund von Schwierigkeiten bei mir landen, sind die Ausnahme“, erläuterte der Landesbeauftragte Professor Dieter Kugelmann.

Beanstandet wurden Fälle, in denen Verwaltungen Informationsanträge rechtswidrig ablehnten oder erst gar nicht bearbeiteten. Die weit überwiegende Zahl der im Jahr 2024 eingegangenen Beschwerden konnte das Team des Landesbeauftragten aber positiv abschließen. Die Bürgerinnen und Bürger, die zuvor auf Probleme bei ihren Informationsfreiheitsanträgen an rheinland-pfälzische Behörden und Ämter gestoßen waren, erhielten auf Vermittlung des Landesbeauftragten die angefragten Informationen – oder zumindest eine rechtskonforme Begründung im Fall eines ablehnenden Bescheids, etwa wenn die Informationen nicht vorhanden waren oder andere nachvollziehbare Gründe ihre Weitergabe verhinderten.

Die stellvertretende Landesbeauftragte Dr. Daniela Franke erläuterte: „Auch wenn es immer Verbesserungspotenziale gibt, etwa mit Blick auf stärkere Befugnisse zur Behebung von Verstößen: Das seit 2016 geltende rheinland-pfälzische Landestransparenzgesetz ist ein Erfolg. Es fordert Behörden und öffentliche Stellen dazu auf, unbürokratisch und offen mit den Bürgerinnen und Bürgern zu kommunizieren. Transparenz ist ein wichtiges Fundament für die Demokratie.“

Über die Beschwerdefälle hinaus engagierte sich der Landesbeauftragte auch im Jahr 2024 in der Informationsfreiheitskonferenz (IFK), um Transparenz und Offenheit gemeinsam mit den Informationsfreiheitsbeauftragten der anderen Bundesländer sowie der bzw. dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu fördern. Mit Blick auf Wahlen zu Parlamenten in Deutschland machte die IFK Wählerinnen und Wähler darauf aufmerksam, dass Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetze insbesondere vor Wahlen ein wertvolles Instrument sind, um sich fundiert zu informieren. Die Konferenz forderte zudem die Gesetzgeber auf, im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für mehr Transparenz zu sorgen.

Weitere Informationen:
Handout mit ausführlicher Darstellung der präsentierten Fragestellungen und Fälle

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