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Datenschutzkonferenz mahnt beim Thema Innere Sicherheit und veröffentlicht Anwendungshilfen zu KI, Cloud Computing und Onlinebuchungen von Arztterminen

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat auf ihrer Zwischenkonferenz am 16. Juni 2025 eine Entschließung zum Verhältnis von innerer Sicherheit und Freiheit verabschiedet. Die DSK betont angesichts der aktuellen Debatte um die Novellierung verschiedener Sicherheitsgesetze, dass ein starker Datenschutz kein Selbstzweck, sondern ein wesentliches Element des Rechtsstaats und die Voraussetzung für Sicherheit und Freiheit ist.

„Wir appellieren an den Gesetzgeber, den Grundrechtecheck ernst zu nehmen. Sicherheitsbehörden brauchen angemessene Befugnisse für ihre Arbeit. Bevor diese Befugnisse erweitert werden, muss der Gesetzgeber prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Verschärfung tatsächlich gegeben sind“, sagt Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz. „Eingriffe in die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht vorschnell erfolgen. Die Mechanismen des Datenschutzrechts – etwa der Schutz Unbeteiligter, hohe Anforderungen an die Datenqualität oder die Notwendigkeit externer Kontrolle – können helfen, das Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit im Sinne der Verhältnismäßigkeit aufzulösen. Unser gemeinsames Ziel ist ein freies Leben in einer stabilen und sicheren Demokratie“, so Kugelmann weiter.

Die DSK beschloss zudem eine Orientierungshilfe zu empfohlenen technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Entwicklung und dem Betrieb von Systemen der Künstlichen Intelligenz. Angesichts der umfangreichen Verarbeitungen personenbezogener Daten und der potenziell hohen Risiken hat der Datenschutz bei KI-Systemen eine hohe Relevanz. Die neue Orientierungshilfe soll Hersteller:innen und Entwickler:innen von KI-Systemen dabei unterstützen, den Datenschutz von Anfang an zu berücksichtigen und damit die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen zu schützen.

Weitere Beschlüsse der DSK befassen sich mit den Wirkungen des Confidential Cloud Computing und dem Einsatz von Dienstleistern für die Terminverwaltung in Arztpraxen. Die DSK hat zudem eine Musterrichtlinie für Verfahren über Geldbußen der Datenschutzaufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich beschlossen. „Mit den Beschlüssen reagiert die Datenschutzkonferenz auf häufige Fragen aus der Praxis. Das vereinheitlicht die aufsichtsrechtlichen Verfahren in Deutschland und gibt zugleich Orientierung für die datenverarbeitenden Stellen sowie die betroffenen Personen", erläutert Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und 2025 Vorsitzende der DSK.

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