| Datenschutz

Mehr Rechtsklarheit für Vereine

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) stellt eine Handreichung für Vereinsvorstände und ehrenamtlich Tätige zur Verfügung, in der kurz und prägnant dargestellt wird, welche datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten im Rahmen der Vereinsarbeit ab dem 25. Mai 2018 – wenn die Europäische Datenschutz-Grundverordnung gelten wird – zu berücksichtigen sind.

In den letzten Wochen erreichten den LfDI zahlreiche Anfragen von Rat suchenden Bürgerinnen und Bürgern, die im Verein aktiv sind. Die zusammenfassende Darstellung ist Teil der Bemühungen, kleineren Vereinen und ehrenamtlich Engagierten bei der Umsetzung der Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung mit praxisorientierten Informationen eine Hilfestellung zu geben.

Weiterführende Informationen für Vereine finden Sie hier.

#Themen

Datenschutz
Zurück