Dem rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten wurde mit Wirkung zum 31. Dezember 2011 das Amt des Informationsfreiheitsbeauftragten übertragen. Hierzu hat der rheinland-pfälzische Landtag in seiner Sitzung vom 7. Dezember 2011 das Landesinformationsfreiheitsgesetz geändert.
weitere Informationen
- Pressemitteilung vom 7. Dezember 2011
- Pressemitteilung vom 5. Januar 2012