Am 30. September 2024 hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz seine aktuellen Tätigkeitsberichte an den Landtagspräsidenten Hendrik Hering übergeben. Der Bericht zum Datenschutz für das Jahr 2023 und der Bericht zur Informationsfreiheit 2022/2023 sind ab sofort auf der Webseite datenschutz.rlp.de verfügbar. Sie geben Einblick in die breit gefächerte Arbeit des Landesbeauftragten. Neben der Bearbeitung konkreter Beschwerden und Datenschutzverletzungen standen im Berichtszeitraum komplexe Beratungen von Unternehmen und öffentlichen Stellen zu KI-Themen im Zentrum.
Den Landesbeauftragten erreichten im Jahr 2023 insgesamt 822 Beschwerden zu Datenschutzthemen, in weiteren 494 Fällen wurde er aufgrund von Hinweisen oder von Amts wegen tätig. 687 sogenannte „Datenpannen“ wurden der Behörde zudem gemeldet. 497 Beschwerden und Beratungsanfragen wurden für die Jahre 2022 und 2023 im Bereich der Informationsfreiheit bearbeitet. Die Zahl der Fälle hält damit sowohl im Datenschutz als auch in der Informationsfreiheit – nach einem leichten Anstieg in den Pandemiejahren – das erreichte hohe Niveau.
Neben den zahlreichen Beschwerden und Datenpannen prägten Gesetzgebungsprozesse und Zukunftsfragen die Arbeit der rheinland-pfälzischen Datenschutzaufsicht. Verhandlungen auf Bundesebene zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes wurden intensiv von den Datenschutzaufsichtsbehörden begleitet. Parallel dazu ist die Diskussion um Künstliche Intelligenz in exponentiellem Maße angewachsen. Beide Themen beschäftigen gerade auch den LfDI Rheinland-Pfalz, der in entsprechenden Gremien Leitungspositionen innehat: dem Arbeitskreis „DSK 2.0“ sowie der „Taskforce KI“ der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Biotechnologie und die Verwaltungsdigitalisierung in Rheinland-Pfalz sind zudem langfristig gesetzte Schwerpunkte, die der Landesbeauftragte kontinuierlich bearbeitet und ausbauen möchte.
„Mein Team und ich sind sowohl im Bereich des Datenschutzes als auch der Informationsfreiheit sehr gefordert. Die Befassung mit Künstlicher Intelligenz prägt derzeit besonders unsere Arbeit“, betonte Prof. Dr. Dieter Kugelmann anlässlich der Übergabe der Tätigkeitsberichte an den Landtagspräsidenten Hendrik Hering. „Auch für Künstliche Intelligenz gilt das Datenschutzrecht und wir beschäftigen uns bereits gegenwärtig mit der Technologie, ihrer Anwendung durch Verwaltung und Wirtschaft sowie ihrer Fortentwicklung. Zugleich geht es darum, die Entwicklung im Rahmen des Datenschutzrechts in die Richtung einer menschenzentrierten und grundrechtsschonenden Nutzung von Systemen Künstlicher Intelligenz zu lenken. Dabei will ich unterstützen. Dies erfolgt zum einen durch die entsprechenden Gremien und Mitwirkungen auf deutscher und europäischer Ebene. Zum anderen muss ich die Positionierung der Behörde im Blick halten und für ihre nötige Ausstattung sorgen. Wir wollen uns konstruktiv mit der innovativen Zukunftstechnologie auseinandersetzen und sie mit Blick auf die Nutzungen in Wirtschaft und Verwaltung datenschutzgerecht entwickeln.“
Der Landesbeauftragte ist in Rheinland-Pfalz sowohl für die Datenschutzaufsicht als auch für die Einhaltung des Informationsfreiheitsgesetzes zuständig. Dem Landtagspräsidenten berichtet er über seine Arbeit regelmäßig in Form von Tätigkeitsberichten. Der Tätigkeitsbericht zum Datenschutz erscheint jedes Jahr, der Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit wird im zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht.
Zum Download:
Tätigkeitsbericht zum Datenschutz 2023
Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2022/2023