Arbeitskreis KI der Datenschutzkonferenz

Bei der Entwicklung und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) werden gegebenenfalls eine Vielzahl von personenbezogenen Daten verarbeitet. Die Datenschutzkonferenz (Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, kurz DSK) unterstützt verantwortliche Stellen dabei, datenschutzrechtliche Fragen in diesem Kontext frühzeitig zu adressieren. Hierfür hat die DSK auf ihrer 108. Konferenz am 14. November 2024 in Wiesbaden mit einstimmigem Beschluss einen eigenen Arbeitskreis Künstliche Intelligenz eingerichtet. Den Vorsitz haben der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz und der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg gemeinsam inne. Ziel des Arbeitskreises ist es, Anforderungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln, um KI datenschutzkonform zu realisieren und einzusetzen.

Der Arbeitskreis KI vereinigt technische und rechtliche Expertise aller in der DSK verbundenen Aufsichtsbehörden. Er soll die Entwicklungen und Wirkungen sowohl der KI-Technologien als auch der KI-Regulierung beobachten, konstruktiv-kritische Beiträge zu aktuellen Diskussionen um KI leisten, Handreichungen und Orientierungshilfen herausgeben und dazu beitragen, dass sich die Aufsichtstätigkeit innovationsfreundlich und risikospezifisch fortentwickeln kann.

Zuvor hatte der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz bereits die die „Taskforce KI“ innerhalb der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ins Leben gerufen und geleitet. Die Taskforce KI legte im Jahr 2019 die Hambacher Erklärung zur Künstlichen Intelligenz sowie Empfehlungen für eine datenschutzkonforme Gestaltung von KI-Systemen vor.