Hambacher Erklärung zur Künstlichen Intelligenz

Unter dem Vorsitz des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Kugelmann, tagte die 97. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) am 3. und 4. April 2019 auf dem Hambacher Schloss. Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden verabschiedeten dabei die Hambacher Erklärung zur Künstlichen Intelligenz, die zuvor von der Taskforce KI erarbeitet worden war.

Die Hambacher Erklärung zur Künstlichen Intelligenz benennt die Herausforderungen, die Systeme der Künstlichen Intelligenz für die Freiheit und die Demokratie in unserer Rechtsordnung darstellen:

Entwicklungen und Anwendungen von KI müssen in demokratisch-rechtsstaatlicher Weise den Grundrechten entsprechen. Nicht alles, was technisch möglich und ökonomisch erwünscht ist, darf in der Realität umgesetzt werden. Das gilt in besonderem Maße für den Einsatz von selbstlernenden Systemen, die massenhaft Daten verarbeiten und durch automatisierte Einzelentscheidungen in Rechte und Freiheiten Betroffener eingreifen. Die Wahrung der Grundrechte ist Aufgabe aller staatlichen Instanzen. Wesentliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI sind vom Gesetzgeber vorzugeben und durch die Aufsichtsbehörden zu vollziehen. Nur wenn der Grundrechtsschutz und der Datenschutz mit dem Prozess der Digitalisierung Schritt halten, ist eine Zukunft möglich, in der am Ende Menschen und nicht Maschinen über Menschen entscheiden.

Das Papier stellt zudem weitsichtige Grundsätze auf, die für einen mit den Freiheiten und Rechten der Bürgerinnen und Bürger konformen Umgang mit Künstlicher Intelligenz wesentlich sind:

  1. KI darf Menschen nicht zum Objekt machen
  2. KI darf nur für verfassungsrechtlich legitimierte Zwecke eingesetzt werden und das Zweckbindungsgebot nicht aufheben
  3. KI muss transparent, nachvollziehbar und erklärbar sein
  4. KI muss Diskriminierungen vermeiden
  5. Für KI gilt der Grundsatz der Datenminimierung
  6. KI braucht Verantwortlichkeit
  7. KI benötigt technische und organisatorische Standards

Die Hambacher Erklärung zur Künstlichen Intelligenz ist in deutscher und englischer Fassung verfügbar.