Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser,

die letzten Wochen eines Jahres sind immer Anlass, ein Zwischenresümee zu ziehen und sowohl zurück- als auch vorauszuschauen. Und auch, wenn unsere datenschutzrechtlichen Themen, unsere Verwaltungsverfahren, Projekte und Fachdebatten sich nicht an Kalenderjahre halten: In diesem Newsletter lassen wir das Jahr 2024 anhand eines „Best of“ der wichtigsten Arbeiten und Veröffentlichungen aus den Datenschutzgremien – dem EDSA und der Datenschutzkonferenz – Revue passieren. Und wir werfen einen Blick voraus auf die Datenschutzthemen, die für mich und mein Team im kommenden Jahr wichtig werden oder weiterhin wichtig sind. Zugleich informieren wir Sie über die Veranstaltungen und Vorhaben, die für 2025 schon fest in Planung sind. So viel vorab: Es wird nicht langweilig.

In diesem Sinne: Zücken Sie Ihre Kalender, ob digital oder analog, und notieren Sie sich die für Sie spannenden Termine.
Ich wünsche Ihnen eine schöne und geruhsame Advents- und Weihnachtszeit und alles Gute für das Jahr 2025.

Ihr
Prof. Dr. Dieter Kugelmann
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Inhalt:

I. 2025: Themen & Termine

II. Rückblick auf 2024: Arbeiten und Veröffentlichungen der Gremien

III. Künstliche Intelligenz

IV. Forschungsprojekt: Datenschutz-Sandbox

V. Medienkompetenz

VI. Veranstaltungen

VII. Unsere Angebote


I. 2025: Themen & Termine

Künstliche Intelligenz, ihre enormen Potenziale und ihre Anziehungskraft, aber auch die zahlreichen noch unzureichend geklärten Rechtsfragen hinsichtlich ihrer Anwendung in Behörden und Unternehmen werden auch im kommenden Jahr ein Schwerpunkt meiner Arbeit sein. Mit der Gründung eines eigenen Arbeitskreises Künstliche Intelligenz, dessen Leitung ich gemeinsam mit meinem baden-württembergischen Amtskollegen übernehme, ist dieser Schwerpunkt nun auch innerhalb der Datenschutzkonferenz auf Dauer institutionalisiert. Rechtliche und technische Aspekte, die uns im Arbeitskreis im kommenden Jahr stark beschäftigen werden, umfassen die Erhebung und Vorbereitung von Trainingsdaten, das Training mit personenbezogenen Daten, die Auswirkungen eines rechtswidrigen Trainings auf die Rechtmäßigkeit des Einsatzes eines KI-Modells sowie die Umsetzung von Betroffenenrechten. Zur konstituierenden Sitzung wird sich der Arbeitskreis am 23. Januar 2025 bei uns in Mainz treffen.

Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder arbeiten, anders als oft behauptet, effizient und produktiv zusammen. Als Vorsitz des Arbeitskreises DSK 2.0 trete ich dafür ein, dass unsere Kooperation innerhalb der Datenschutzkonferenz zukünftig noch weiter intensiviert wird. Im kommenden Jahr wird sich der Arbeitskreis mit der Schaffung von Prozessen und Verfahren zur Vereinheitlichung von Entscheidungen der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden mit grundlegender Bedeutung befassen. Wir werden außerdem weiter auf die Einrichtung einer Geschäftsstelle zur Institutionalisierung der DSK hinwirken. Die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes, die aufgrund des Endes der Regierungskoalition wieder in der Schwebe ist, werden wir kritisch und mit Nachdruck begleiten.

Unter dem Vorsitz der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wird sich die Datenschutzkonferenz im Jahr 2025 dem Thema der Anonymisierung samt ihrer Möglichkeiten und Grenzen widmen. In einer Zeit, in der die Nutzung personenbezogener Daten in Wirtschaft und Verwaltung immer wichtiger wird, ist es geboten, die effektive Anonymisierung solcher Daten vornehmen zu können, um die Privatsphäre der Betroffenen zu schützen und zugleich legitime Interessen etwa an gemeinwohlorientierter Forschung in der Medizin zu unterstützen. Wir wollen uns anhand konkreter Anwendungsfälle mit der Operationalisierung von Maßnahmen der Anonymisierung aus rechtlicher und technischer Sicht befassen.

Die Förderung von Medienkompetenz ist seit jeher ein wichtiger Tätigkeitsschwerpunkt meiner Behörde. In 2025 kommt ein neues Schaufenster für unsere Bildungsangebote hinzu: Vom 11. bis 15. Februar 2025 werden wir gemeinsam mit fünf weiteren Datenschutzaufsichtsbehörden auf der Bildungsmesse „didacta“in Stuttgart mit einem Stand vertreten sein. Dort informieren wir Lehrerinnen und Lehrer, Verlage, Schulträger und weiteres Fachpublikum über Datenschutz und Bildung und stellen unsere medienpädagogischen Angebote vor, zu denen das Online-Portal www.youngdata.de ebenso gehört wie die mehreren hundert Datenschutzworkshops pro Jahr, mit denen wir  Kinder und Jugendliche in ganz Rheinland-Pfalz für einen reflektierten, selbstbewussten Umgang mit ihren persönlichen Daten im Netz sensibilisieren.

Das Speyerer Forum zur digitalen Lebenswelt findet am 28. und 29. April 2025 bereits zum 14. Mal Speyer statt. Wir veranstalten die Fachtagung in Kooperation mit der Universität Speyer, dem Landesdatenschutzbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz. Auf der Agenda stehen unter anderem die Themen Verwaltungsdigitalisierung, eJustice, die Nutzung generativer KI im öffentlichen Sektor, Informationsfreiheit und Cybersicherheit.

Am 2. Juli 2025 findet der 4. Datenschutztag Hessen & Rheinland-Pfalz in Frankfurt statt. Das Programm, das der BvD erneut gemeinsam mit uns sowie dem Team des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erarbeitet, wird aktuelle Herausforderungen für die behördlichen, kommunalen und betrieblichen Datenschutzbeauftragten behandeln. Dabei werden auch Hilfestellungen der Aufsichtsbehörden vorgestellt. Selbstverständlich wird dem Alleinstellungsmerkmal der Veranstaltung, in den direkten Austausch mit den Fachleuten aus den Aufsichtsbehörden gehen zu können, wieder durch interaktive Formate und das Abschlusspanel „Die Aufsichtsbehörden stellen sich Ihren Fragen“ reichlich Rechnung getragen.

Voraussichtlich im März 2025 starten wir eine Webinar-Reihe zu Datenschutz und Biotechnologie in Kooperation mit dem Unternehmen BioNTech. Diese Reihe wird sich mit den spezifischen datenschutzrechtlichen Fragestellungen in diesem innovativen Bereich auseinandersetzen und insbesondere Start-ups, auch ohne größere Vorkenntnisse, Orientierung bieten.

Bereits ab dem 13. Januar 2025 werden wir im Rahmen der Initiative „Mit Sicherheit gut behandelt“ monatliche Praxistipps herausgeben, um Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei der Umsetzung des Datenschutzes in ihrem Praxisalltag bedarfsgerecht zu unterstützen. Insgesamt sind zwölf Praxistipps geplant. Die Praxistipps werden monatlich auf der Website „Mit Sicherheit gut behandelt“  im PDF-Format veröffentlicht.

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II. Rückblick auf 2024: Arbeiten und Veröffentlichungen der Gremien

Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)

Der Europäische Datenschutzausschuss hat zur Aufgabe, die einheitliche Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung sicherzustellen. Dazu stehen ihm unterschiedliche Instrumente zur Verfügung, wie das Erarbeiten von Leitlinien oder gemeinsamen Stellungnahmen. Zudem kann der EDSA Initiativen zur Stärkung des einheitlichen Vollzugs etablieren. Auf einige besonders relevante Ergebnisse und Veröffentlichungen des EDSA aus dem Jahr 2024 möchte ich hinweisen.

Zu einem einheitlichen Vollzug der Datenschutz-Grundverordnung trägt insbesondere das Coordinated Enforcement Framework bei. Dieses wurde im Jahr 2020 errichtet, um die einheitliche Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung und die Kooperation der Aufsichtsbehörden zu stärken. Im Januar ist der Bericht zu der Aktion 2023 veröffentlicht worden, die die Benennung und Rolle der Datenschutzbeauftragten zum Gegenstand hatte. Als Problemstellungen wurden dabei insbesondere Ressourcen, Unabhängigkeit und unzureichende Einbindung der Datenschutzbeauftragten identifiziert und Empfehlungen zur Verbesserung gegeben.

Zudem wurden im Jahr 2024 zahlreiche sogenannte Opinion-Verfahren durchgeführt, in denen zu Angelegenheiten und Rechtsfragen von allgemeiner Geltung Stellungnahmen des EDSA erarbeitet wurden. Besondere Bedeutung für den wirtschaftlichen Bereich hat dabei die Stellungnahme 04/2024 zum Begriff der Hauptniederlassung eines Verantwortlichen in der Union gemäß Artikel 4 Absatz 16 Buchstabe a der DSGVO. Der Ausschuss kommt in dieser Stellungnahme zu dem Schluss, dass der „Ort der Hauptverwaltung“ eines Verantwortlichen in der Union nur dann als Hauptniederlassung angesehen werden kann, wenn dort die Entscheidungen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten getroffen werden und sie befugt ist, diese Entscheidungen umsetzen zu lassen.

Die für die Praxis äußerst wichtige Stellungnahme 08/2024 zur „Wirksamkeit von Einwilligungen im Kontext von „Consent or Pay“-Modellen großer Online-Plattformen“ beleuchtet die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung, die bei diesem Geschäftsmodell zu beachten sind. Herausforderungen und Anforderungen stellen sich dabei insbesondere in Bezug auf die Freiwilligkeit der Einwilligung.

Derzeit wird außerdem mit Hochdruck an einer Stellungnahme zu bestimmten Datenschutzaspekten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten in KI-Modellen gearbeitet. Das Vorhaben ist für mich als Vorsitz des Arbeitskreises KI von besonderer Bedeutung. Die Opinion soll noch vor Weihnachten verabschiedet werden.

Die strategische Ausrichtung des EDSA für die kommenden Jahre wird in der EDSA-Strategie 2024-2027 ausgerollt, die sich in vier Säulen aufstellt: Säule 1 – Verbesserung der Harmonisierung und Förderung der Einhaltung der Vorschriften, Säule 2 – Stärkung einer gemeinsamen Durchsetzungskultur und effektiven Zusammenarbeit, Säule 3 – Datenschutz bei der Entwicklung der digitalen und regulierungsübergreifenden Landschaft und Säule 4 – Beitrag zum globalen Dialog über Datenschutz. Diese Strategie wurde mit einem entsprechenden Arbeitsprogramm des EDSA untermauert, das die Arbeitsziele der Jahre 2024-2025 umfasst. Ein besonders wichtiges Vorhaben ist dabei, dass der EDSA sich mit dem Verhältnis der Datenschutz-Grundverordnung zu den weiteren Digital-Rechtsakten beschäftigt. Spannend sind vor allem das Verhältnis der in diesem Jahr verabschiedeten KI-Verordnung zum Datenschutzrecht und die dort vorgesehenen Aufsichtsstrukturen zum Datenschutz. Mit dem Statement 3/2024 on data protection authorities’ role in the Artificial Intelligence Act framework führt der EDSA an, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden geeignete Kandidaten insbesondere für die Rolle der Marktüberwachungsbehörden unter der KI-VO sind. Dies ist für Hochrisiko-KI-Verfahren im Bereich Sicherheit, Justiz, Migration und Wahlen ohnehin bereits durch Art. 74 Abs. 8 KI-VO vorgesehen.

Zum EU-U.S. Data Privacy Framework hat der EDSA sowohl für die betroffenen Personen als auch für europäische Unternehmen FAQs erstellt.

Mit Verabschiedung der Leitlinie 1/2024 zum berechtigten Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DS-GVO haben komplexe und andauernde Arbeiten insbesondere der Key-Provison-Expert-Subgroup ihren vorläufigen Abschluss gefunden. Die Leitlinien sind wichtig, um die Anwendung der praxisrelevanten und gleichwohl sehr unbestimmten Rechtsgrundlage rechtssicher zu gewährleisten. Dabei bietet insbesondere der 3-stufige Ansatz eine Orientierung für die Verantwortlichen. Aufgrund der Praxisrelevanz wurde die Leitlinie einer öffentlichen Konsultation unterzogen. Diese wird im kommenden Jahr ausgewertet und die Leitlinie wird gegebenenfalls angepasst.

Datenschutzkonferenz

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) hat unter dem geteilten Vorsitz des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein und des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Jahr 2024 zahlreiche Orientierungshilfen, Entschließungen, Positionierungen und Stellungnahmen erarbeitet. Auf ausgewählte Veröffentlichungen, die meine Arbeitsschwerpunkte in Rheinland-Pfalz in besonderer Weise berühren, möchte ich im Folgenden eingehen.

Die Taskforce KI, die inzwischen zu einem dauernden Arbeitskreis umgestaltet wurde (siehe den Beitrag „Künstliche Intelligenz“ in diesem Newsletter) hat eine Orientierungshilfe mit datenschutzrechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen erarbeitet, die durch die Datenschutzkonferenz verabschiedet und veröffentlicht wurde. Die Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ richtet sich an Unternehmen, Behörden und andere Organisationen. Das Papier dient als Leitfaden insbesondere für datenschutzrechtlich Verantwortliche, um KI-Anwendungen auszuwählen, zu implementieren und zu nutzen. Die Orientierungshilfe wird künftig weiterentwickelt und an aktuelle Entwicklungen angepasst.

Im März 2024 hat das Europäische Parlament die Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz angenommen. Nach Inkrafttreten der KI‐Verordnung (KI-VO) muss in Deutschland innerhalb von zwölf Monaten eine behördliche Aufsichtsstruktur eingerichtet werden. Die Datenschutzkonferenz hält es für sinnvoll, aufgrund der langjährigen Erfahrung im Bereich der Beratung, Beschwerdebearbeitung und Kooperation auf nationaler wie europäischer Ebene grundsätzlich die Datenschutzaufsichtsbehörden als Marktüberwachungsbehörden nach der KI-VO zu benennen. Diese Synergien hat der Verordnungsgeber selbst erkannt, indem er den Datenschutzaufsichtsbehörden die Marktüberwachung in den besonders grundrechtsrelevanten Bereichen der Strafverfolgung, Justiz, Migration und Wahlen zugewiesen hat. Eine Ausdehnung dieser Zuständigkeiten ist der schlüssige nächste Schritt, um Marktüberwachung und Datenschutzaufsicht für KI-Verfahren aus einer Hand zu gewährleisten. Das Positionspapier „Nationale Zuständigkeiten für die Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (KI‐VO)“ entstand innerhalb des Arbeitskreises „DSK 2.0“, der unter rheinland-pfälzischer Leitung die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden zum Ziel hat. Da noch kein nationales Umsetzungsgesetz diese Frage klärt, kann man weiterhin gespannt sein, wie die Aufsichtsstruktur zu KI-Verfahren zukünftig ausgestaltet sein wird.

Erneut kam die DSK im Spätsommer zur Strategieklausur in Speyer zusammen. Als Vorsitz des Arbeitskreises „DSK 2.0“ habe ich die Strategieklausur organisiert. Sie findet seit 2023 außerhalb des Sitzungsrhythmus der Datenschutzkonferenz statt. Sie dient der Verbesserung der Vollzugskoordinierung und bietet Raum, um gemeinsame Grundsatzfragen sowie notwendige Impulse für die Fortentwicklung des Datenschutzes zu analysieren. In einer Pressemitteilung hat die DSK die intensiv und konstruktiv bearbeiteten Themen der Strategieklausur zusammengefasst.

Ein Thema, das dabei besonders Beachtung fand, war der Einsatz von Gesichtserkennungssystemen durch Sicherheitsbehörden. Bereits jetzt setzen einige Behörden, etwa in Sachsen, automatisierte biometrische Gesichtserkennungssysteme im öffentlichen Raum ein und berufen sich dabei auf unspezifische strafprozessuale Normen. Zudem gab und gibt es Bestrebungen der Politik, das Instrument der automatisierten biometrischen Gesichtserkennung in unterschiedlichen rechtlichen Zusammenhängen zu erlauben. Eine Regelung durch den Gesetzgeber wäre hierbei nur in einem engen Rahmen mit den europäischen und nationalen Grundrechten der betroffenen Personen vereinbar. Mit der Entschließung „Vorsicht bei dem Einsatz von Gesichtserkennungssystemen durch Sicherheitsbehörden“ fordert die DSK die Gesetzgeber auf, sich mit den rechtlichen Vorgaben intensiv auseinanderzusetzen und diese zu beachten, sofern und soweit der entsprechende Einsatz als unbedingt erforderlich betrachtet wird.

Diese und weitere Veröffentlichungen der Datenschutzkonferenz finden sich auf der Webseite der DSK. Hervorheben möchte ich die Positionspapiere „Anforderungen an die Sekundärnutzung von genetischen Daten zu Forschungszwecken“ (15.05.2024), „Datenschutzrechtliche Grenzen des Einsatzes von Bezahlkarten zur Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)“ (19.08.2024) und „DS-GVO privilegiert wissenschaftliche Forschung“ (11.09.2024). Außerdem sind beispielhaft die „Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter:innen von digitalen Diensten (OH Digitale Dienste)“ sowie die „Orientierungshilfe der DSK zu ausgewählten Fragestellungen des neuen Onlinezugangsgesetzes“ aus dem November 2024 von besonderer praktischer Relevanz für öffentliche Stellen und Unternehmen.

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III. Künstliche Intelligenz

Vorsitz im Arbeitskreis KI der Datenschutzkonferenz

Bei der Entwicklung und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) werden oftmals eine Vielzahl von personenbezogenen Daten verarbeitet. Die Datenschutzkonferenz (DSK) unterstützt verantwortliche Stellen dabei, datenschutzrechtliche Fragen in diesem Kontext frühzeitig zu adressieren. Hierfür hat die DSK auf ihrer 108. Konferenz am 14. November 2024 in Wiesbaden mit einstimmigem Beschluss einen eigenen Arbeitskreis Künstliche Intelligenz eingerichtet. Den Vorsitz habe ich gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Prof. Dr. Tobias Keber übernommen. Ziel des Arbeitskreises ist es, Anforderungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln, um KI datenschutzkonform zu realisieren und einzusetzen.

Ich freue mich auf die Kooperation mit Baden-Württemberg, in die wir unsere Erfahrungen aus der Leitung der Taskforce KI der letzten Jahre einbringen können. Wir unterstützen in der Datenschutzkonferenz den fortschrittsorientierten und rechtskonformen Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Gerade hier wird der Arbeitskreis dazu beitragen, Innovation und Datenschutz gemeinsam zu denken.

Der Arbeitskreis KI vereinigt technische und rechtliche Expertise aller in der DSK verbundenen Aufsichtsbehörden. Er soll die Entwicklungen und Wirkungen sowohl der KI-Technologien als auch der KI-Regulierung beobachten, konstruktiv-kritische Beiträge zu aktuellen Diskussionen um KI leisten, Handreichungen und Orientierungshilfen herausgeben und dazu beitragen, dass sich die Aufsichtstätigkeit innovationsfreundlich und risikospezifisch fortentwickeln kann.

Big Brother is Analyzing You: KI-Verordnung und Sicherheitsbehörden

Zu den Auswirkungen der KI-Verordnung auf Verfahren der automatisierten Datenanalyse durch Polizeibehörden habe ich gemeinsam mit Antonia Buchmann, Leiterin des Bereichs Sicherheit, Justiz, Migration & Integration, Recht & Gremien der EU in meiner Behörde, einen Beitrag für den renommierten Verfassungsblog verfasst. Angesichts der Möglichkeiten automatisierter Datenanalyse wachsen bei den Sicherheitsbehörden die Begehrlichkeiten. Mit der im August 2024 in Kraft getretenen KI-Verordnung existiert eine Regelung, die die Gestaltung und Nutzung von Hochrisiko-KI-Systemen reguliert und dadurch die verfassungsrechtlichen sowie datenschutzrechtlichen Anforderungen an die polizeiliche Datenanalyse ausschärft. Für die gesetzlichen Vorgaben von Analysebefugnissen und deren Anwendung ist es entscheidend, klare Leitlinien für einen verantwortungsvollen und grundrechtsschonenden Einsatz von KI in Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zu etablieren. Den vollständigen Beitrag können Sie hier lesen.

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IV. Forschungsprojekt: Datenschutz-Sandbox

Gemeinsam mit der Universität Bayreuth haben wir das Forschungsprojekt „Datenschutz-Sandbox“ ins Leben gerufen. Während der Projektlaufzeit werden wir digitale Experimentierumgebungen schaffen, in denen Unternehmen und Behörden die Datenschutzkonformität ihrer Anwendungen testen können. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit 1,01 Millionen Euro über drei Jahre gefördert.

Zur Betreuung des Projektes haben wir kürzlich eine Stelle als Jurist:in oder Informationswissenschaftler:in ausgeschrieben, für die wir gerne Bewerbungen bis zum 13. Januar 2025 entgegennehmen.

In der Datenschutz-Sandbox können neue Technologien unter realen Bedingungen erprobt werden, um Datenschutzprobleme frühzeitig zu identifizieren und zu lösen. Dies fördert nicht nur die Innovationskraft, sondern stellt auch sicher, dass die Privatsphäre der Nutzenden gewahrt bleibt. Am Ende des Projekts soll ein Leitfaden entstehen, der anderen Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland bei der Einrichtung ähnlicher Sandboxes unterstützen kann. Ich freue mich darauf, mit der Datenschutz-Sandbox den praktischen Beweis anzutreten, dass Datenschutz und Innovationskultur zusammengehören. Ich werde an dieser Stelle regelmäßig über die Fortschritte des bis 2027 laufenden Projektes berichten.

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V. Medienkompetenz

Seit vielen Jahren engagiert sich meine Behörde für das vom Südwestrundfunk initiierte Bildungsprojekt „MedienTrixx“ - selbstverständlich auch im Schuljahr 2024/25. In einem virtuellen Kick-off-Treffen mit Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig und den neuen MedienTrixx-Schulen habe ich im November die für eine zeitgemäße Medienbildung zentralen Themen Datenschutz und Künstliche Intelligenz vorgestellt. Lernen findet heute zu großen Teilen digital und online statt. Schon früh sollten wir junge Menschen deshalb darüber aufklären, welche Informationen und Daten sie in welchen Zusammenhängen von sich preisgeben und warum die Kontrolle über diese Daten für sie sehr wichtig ist. Gerade im Kontext des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in der Schule und im Alltag möchten mein Team und ich Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler für die Chancen, aber auch die Risiken sensibilisieren – damit sie die Möglichkeit haben, selbständig abgewogene Entscheidungen zu treffen.

MedienTrixx ist ein Projekt des Südwestrundfunks (SWR) in Kooperation mit dem Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz und weiteren Bildungspartnern. Es unterstützt Schulen dabei, Medienkompetenz bei Schülerinnen und Schülern zu fördern. Dafür bietet MedienTrixx verschiedene praktische Module und Workshops sowie ein umfangreiches Fortbildungsangebot für Lehrkräfte mit vielen Projektideen an.

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VI. Veranstaltungen

Im November war ich auf Initiative der IHK für Rheinhessen in einem Live-Podcast zu Gast. Mit Matthias Rosa und Lars Michaelis, den Hosts der Podcast-Reihe „Moment!“, diskutierte ich vor einem interessierten Publikum über die aktuellen Themen der Künstlichen Intelligenz und deren Anwendung in der Wirtschaft. Anhand konkreter, von einem KI-Chatbot vorgeschlagener unternehmerischer Szenarien beleuchteten wir aus unterschiedlichen Perspektiven die kreativen Ideen, technologischen Möglichkeiten und die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI im Mittelstand. Die Aufzeichnung des Live-Gesprächs ist nun in drei Folgen auf den gängigen Podcast-Plattformen sowie auf unserer Webseite verfügbar. Viel Spaß beim Nachhören.

In unserer Film- und Diskussionsveranstaltung WATCHING YOU mit dem Mainzer Kino CinéMayence stand im Oktober 2024 das Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit im Zentrum. Anlässlich des 40. Jahrestags der fiktiven Gegenwart von George Orwells Roman „1984“ diskutierte ich mit dem Präsidenten des Landeskriminalamts Mario Germano sowie dem Autor Adrian Lobe über die Überwachungswirklichkeit in Deutschland. Anschließend sahen wir mit dem Publikum den Dokumentarfilm WATCHING YOU – DIE WELT VON PALANTIR UND ALEX KARP (Deutschland 2024 | R: Klaus Stern), der sowohl inhaltlich als auch stilistisch die Intransparenz von Palantir thematisiert, des größten kommerziellen Überwachungsunternehmens der Welt.

Eine Zusammenfassung des Abends ist hier zu lesen, Adrian Lobes kundigen Impulsvortrag „Vom Panoptikum zu Palantir“ können Sie hier im Volltext herunterladen.

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VII. Unsere Angebote

Unser Podcast Datenfunk versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen datenschutzrechtlichen Hintergründen im Audio-Format. Hören Sie rein!

Kennen Sie schon Mastodon, die datenschutzfreundliche Alternative zum Kurznachrichtendienst X? Auf https://social.bund.de/@lfdi_rlp gehen wir in den Dialog mit den Nutzerinnen und Nutzern und informieren tagesaktuell über unsere Aktivitäten und Veröffentlichungen. Folgen Sie uns – ganz ohne datenschutzrechtliche Bedenken und Fallstricke.

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