| Informationsfreiheit

Informationsfreiheit der Bürgerschaft in Corona-Zeiten – Vertrauen schaffen durch Transparenz

In Zeiten einer Pandemie werden die Scheinwerfer häufig vorrangig nicht auf den Datenschutz und die Informationsfreiheit gelenkt, sondern auf die Pandemie-Bekämpfung. Dass die Informationsfreiheitsrechte aber weiterhin bestehen, ist wichtig, um Vertrauen zu schaffen.

Professor Dieter Kugelmann, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI), betont: "So wie der Schutz personenbezogener Daten nicht gegen die Pandemiebekämpfung ausgespielt werden darf, müssen auch die Informationsfreiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger in Pandemie-Zeiten gewahrt bleiben. Datenschutz und Informationsfreiheit sind Leitplanken für den Umgang mit Informationen: Welche Daten von staatlichen Stellen in welcher Form verarbeitet werden, ist eng zu begleiten. Welche Informationen staatliche Stellen besitzen und sammeln und ob sie diese Informationen bei entsprechenden Anfragen herausgeben müssen, ist ebenso wichtig."

Kugelmann betont: "Transparenz kann auch in Zeiten einer Pandemie das notwendige Vertrauen zwischen Politik, Verwaltung und Bevölkerung schaffen. Bestes Beispiel hierfür ist die Verfahrensweise bei der Entwicklung der Corona-Warn-App. Die Informationsfreiheit ist das allgemeine und voraussetzungslose Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen, die bei öffentlichen Stellen vorhandenen sind. Damit sollen alle Interessierten die Möglichkeit erhalten, die Arbeit von Behörden besser nachzuvollziehen. Wenn in Krisenzeiten staatliche Stellen Informationsfreiheiten beschneiden wollten, etwa mit dem Verweis auf Arbeitsbelastung, wäre nichts gewonnen. Vielmehr könnte dadurch der Prozess der öffentlichen Meinungsbildung beeinträchtigt, Akzeptanz erschwert und Verschwörungstheorien genährt werden. Transparenz ist der beste Weg, Fehlinformationen und Fake News entgegenzutreten.“

Bürgerinnen und Bürger haben Auskunftsansprüche

Grundsätzlich haben Bürgerinnen und Bürger gemäß des Landestransparenzgesetzes Auskunftsansprüche auf bei staatlichen Stellen vorliegende Informationen. Aktuell interessant könnten etwa Fragen sein wie: Wie viele Beschäftigte eines Unternehmens sind infiziert? Gegen welches Restaurant ist ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden, weil dieses z.B. über den erlaubten Umfang hinaus geöffnet oder gegen Hygieneregelungen verstoßen hatte? Kugelmann sagt: "Ob die staatlichen Stellen zu den Anfragen Auskunft erteilen müssen, hängt von den einzelnen Fragen und den jeweiligen Rechtsgrundlagen ab. Es muss auch die Achtung personenbezogener Daten und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von Unternehmen berücksichtigt werden. Ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse kann hierbei etwa vorliegen, wenn im Fall des Lahmliegens eines Unternehmens aufgrund von Quarantäne ein Konkurrent diese Information für sein eigenes Marktverhalten ausnutzen kann."

Von Interesse für Bürgerinnen und Bürger kann auch sein, in welchem Umfang Auswertungen, Gutachten und Erhebungen zu Corona-Infektionen angefragt werden dürfen, etwa zu Fragen wie "Wie viele Personen befinden sich in der Gemeinde aktuell in Quarantäne?“, oder: "Gibt es Gutachten bezüglich der Risikoabschätzung zur lokalen Verbreitung des Corona-Virus?" Grundsätzlich gilt, dass die staatlichen Stellen nur transparenzpflichtig sind, wenn sie über die angeforderten Erhebungen und Auswertungen verfügen. Liegen solche nicht vor, besteht keine Pflicht zur Informationsbeschaffung. Es sind nur die tatsächlich verfügbaren Informationen zugänglich zu machen. Liegen beispielsweise Rohdaten vor, so können diese zwar vom Zugangsanspruch umfasst sein, ein Anspruch auf Auswertung oder Einordnung durch die transparenzpflichtige Stelle besteht zumindest im Rahmen des Landestransparenzgesetzes jedoch nicht.

„Die Pandemiebekämpfung ist eine unverzichtbare Aufgabe des Staates. Die aktuellen Erfahrungen zeigen, dass Regelungen alleine nicht den gewünschten Erfolg bringen, sondern es der Akzeptanz und Unterstützung der Bevölkerung bedarf. Maßnahmen müssen begründet sein und ggf. erläutert werden. Dabei helfen Informationsfreiheit und Transparenz. Die Menschen halten sich an Vorschriften sehr viel eher, wenn sie sie nachvollziehen können“, sagt Kugelmann.

Siehe auch die Pressemitteilung des LfDI "Mit Transparenz gegen „Fake-News“ sowie die Podcast-Folge zu dem Thema.

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