Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser,

allerorten wird über die Notwendigkeit von Reallaboren gesprochen, um Innovation verantwortungsvoll zu begleiten – wir haben gemeinsam mit der Universität Bayreuth ein solches Format bereits eingerichtet und laden nun zur Teilnahme an unserer Datenschutz-Sandbox ein. Damit eröffnen wir Unternehmen und öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, digitale Vorhaben frühzeitig und strukturiert datenschutzrechtlich zu prüfen und weiterzuentwickeln. 

Gerade bei datenintensiven Technologien ist es entscheidend, rechtliche Anforderungen nicht erst am Ende, sondern von Beginn an mitzudenken. Die Datenschutz-Sandbox schafft hierfür einen verlässlichen Rahmen und fördert praxistaugliche Lösungen mit Mehrwert über das einzelne Projekt hinaus.

Die Ausschreibung zur Teilnahme an der Datenschutz-Sandbox läuft bis zum 6. März. Ich freue mich auf die Bewerbung Ihrer Behörde oder Ihres Unternehmens!
Weitere Details zur Ausschreibung finden Sie in diesem Newsletter, außerdem Informationen über das Speyerer Forum, Fragen zur Wahlwerbung und zur Informationsfreiheit.

Ich wünsche Ihnen eine informative Lektüre.

Ihr
Prof. Dr. Dieter Kugelmann
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

 

Inhalt:


I. Datenschutz-Sandbox: Ausschreibung für innovative Digitalprojekte noch bis zum 6. März

Anfang Februar habe ich gemeinsam mit der Universität Bayreuth die Ausschreibung für die Teilnahme an der „Datenschutz-Sandbox“ veröffentlicht. Damit nimmt meine Behörde bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Mit dem innovativen Projekt wird Unternehmen, Behörden und Institutionen die Möglichkeit eröffnet, datenschutzrechtliche Fragestellungen zu neuen digitalen Anwendungen in einem geschützten, kooperativen Rahmen zu erproben und zu klären. Bewerbungen für eine Teilnahme sind bis zum 6. März 2026 möglich. 

Die Ausschreibung richtet sich an Unternehmen, Behörden und Institutionen mit Sitz in Rheinland-Pfalz.

Im Rahmen der Datenschutz-Sandbox können Teilnehmende ihre Produkte, Dienstleistungen oder Anwendungen – unabhängig davon, ob es sich um Eigenentwicklungen in der Entwicklungsphase oder um bereits existierende Lösungen handelt – gemeinsam mit meiner Behörde analysieren und weiterentwickeln. In einem festgelegten Zeitraum werden die zuvor definierten datenschutzrechtlichen und technischen Fragestellungen intensiv behandelt. Das Verfahren schließt mit einem Abschlussbericht, der die gewonnenen Erkenntnisse in abstrahierter Form für die Öffentlichkeit nutzbar macht.

Besonders angesprochen sind Projekte mit Bezug zu Künstlicher Intelligenz oder anderen datenintensiven Technologien. Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass das Vorhaben das Ende der Konzeptionsphase erreicht hat, aber noch Spielraum für technisch-organisatorische Anpassungen im Sinne des Datenschutzes bietet. Die Teilnahme an der Sandbox soll dabei nicht nur den beteiligten Organisationen selbst zugutekommen, sondern auch einen Mehrwert für die Allgemeinheit schaffen.

Alle Informationen zur Ausschreibung und zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter www.datenschutz.rlp.de/sandbox/ausschreibung

Ich freue mich auf Ihre Einreichungen!

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II. Veranstaltung: Speyerer Forum am 16. und 17. April

Digital souverän – wer oder was entscheidet im modernen Rechtsstaat?

Das 15. Speyerer Forum zur digitalen Lebenswelt findet am 16. und 17. April 2026 an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer statt. Es widmet sich zentralen Entwicklungen der digitalen Transformation von Staat und Verwaltung.

Ausgewiesene Expertinnen und Experten sprechen dieses Jahr zu den Schwerpunktthemen digitale Souveränität, Staatsmodernisierung, Föderalismus, KI und Datenschutz sowie bessere Rechtssetzung, diskutieren aktuelle Herausforderungen und Lösungsansätze des (europäischen) Daten- und Digitalrechts und treten mit dem Fachpublikum in den Austausch.

Das Speyerer Forum zur digitalen Lebenswelt wird von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz, meiner Behörde sowie dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg veranstaltet.

Die Veranstaltung richtet sich an Teilnehmende aus Wissenschaft, Verwaltung und Praxis und ermöglicht eine kompakte, qualifizierte Fortbildung zu zentralen Fragen des digitalen Zeitalters. Die Veranstaltung dient dabei auch der Fortbildung im Sinne des § 15 FAO für den Fachanwalt für Verwaltungsrecht und IT-Recht.

Das vollständige Programm sowie die Informationen zur kostenpflichtigen Anmeldung für die Präsenz- oder Online-Teilnahme finden Sie auf unserer Webseite

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III. Wahlwerbung per Post: Warum dies kein Datenschutzverstoß ist

In Zeiten vor einer Wahl erhalten viele Bürgerinnen und Bürger neben der Wahlbenachrichtigung auch Wahlwerbung von politischen Parteien per Post. Dabei stellt sich häufig die Frage, wie Parteien an die entsprechenden Adressdaten gelangen. 

Nach dem Bundesmeldegesetz dürfen Meldebehörden politischen Parteien in den sechs Monaten vor einer Wahl bestimmte Daten von Wahlberechtigten übermitteln. Diese Sonderregelung beruht auf der verfassungsrechtlich vorgesehenen herausgehobenen Bedeutung politischer Parteien für die demokratische Willensbildung.

Wer keine Wahlwerbung möchte, kann dem jederzeit und unkompliziert widersprechen. Der Widerspruch gegen die Weitergabe der eigenen Anschrift ist formfrei, kostenlos und zeitlich unbefristet. Er kann beim zuständigen Bürgerbüro oder Meldeamt eingelegt werden; eine Begründung ist nicht erforderlich.

Die Übermittlung ist beschränkt auf die Adressdaten von Wahlberechtigten und nur innerhalb einer altersmäßig eingegrenzten Zielgruppe zulässig (beispielsweise alle Erstwähler:innen). Personen mit eingetragener Auskunftssperre sind von der Datenübermittlung ausgeschlossen.

Die Parteien dürfen die Daten ausschließlich für die Wahlwerbung zur jeweiligen Wahl nutzen. Spätestens einen Monat nach der Wahl müssen die Daten gelöscht werden. Eine dauerhafte Speicherung oder Weiterverwendung ist nicht zulässig.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite

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IV. Informationsfreiheit: Pressekonferenz „Best of“

In 284 Fällen unterstützten mein Team und ich Bürgerinnen und Bürger im vergangenen Jahr dabei, ihr Recht auf Informationszugang gegenüber Behörden und anderen öffentlichen Stellen im Land durchzusetzen. Siebenmal sprach ich Beanstandungen gegen rheinland-pfälzische Behörden aus. In einer Pressekonferenz habe ich Anfang Januar ausgewählte Fälle aus dem Jahr 2025 vorgestellt.

Mit 284 Beratungsanfragen und Beschwerdeeingaben im Jahr 2025 stieg die Zahl der von meiner Behörde im Bereich der Informationsfreiheit bearbeiteten Fälle leicht im Vergleich zu den Vorjahren (275 im Jahr 2024 und 248 im Jahr 2023). Die Zahl der Fälle hielt sich damit auf einem konstant hohen Niveau. Inhaltlich standen die Themenfelder Innere Sicherheit sowie Mobilität und Infrastruktur im Fokus. Entsprechende Informationszugangsanträge von Bürgerinnen und Bürgern, bei denen mein Team vermitteln konnte, bezogen sich etwa auf Sirenenförderprogramme, Fahrtzeiten der Feuerwehr, den Abriss und Neubau eines Bahnhofsgebäudes, die Reaktivierung von Bahnstrecken oder auf geplante Anlegestellen für Kreuzfahrtschiffe.

Das Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz trat vor zehn Jahren, am 1. Januar 2016, in der vorliegenden Form in Kraft. Es hat seither sowohl bei den Bürgerinnen und Bürgern als auch in der Verwaltung breite Akzeptanz gefunden. Der grundlegende Sinn und die Notwendigkeit des Transparenzrechts werden kaum noch in Frage gestellt. In den meisten Fällen sprechen mein Team und ich heute mit den betroffenen Behörden lediglich über rechtliche Einzelfragen. Es freut mich persönlich sehr, dass Informationsfreiheit sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Behörden in Rheinland-Pfalz zu einem selbstverständlichen Bestandteil der Verwaltungspraxis geworden ist. Das Landestransparenzgesetz hat seine Rolle als ein Bestandteil der bürgernahen und offenen Verwaltung in der lebendigen Demokratie gefunden.

Zu den in der Pressekonferenz vorgestellten Fällen zählte etwa die fragwürdige Taktik des 
„Behördenmikados“ mit wechselseitiger Erklärung der Unzuständigkeit öffentlicher Stellen oder der Wunsch nach einer Informationsbereitstellung „im Abonnement".

Das ausführliche Handout der Pressekonferenz finden Sie auf unserer Webseite, weitere Informationen zum Thema Informationsfreiheit haben wir hier für Sie zusammengestellt.

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V. Medienbildung: Messestand bei der didacta

Vom 10. bis 14. März 2026 wird meine Behörde zusammen mit den Datenschutzaufsichten aus Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit einem Messestand auf der didacta, Europas größter Bildungsmesse, vertreten. Gemeinsam informieren wir das Fachpublikum über Datenschutz im modernen Bildungskontext. Zu den erwarteten Fachbesucherinnen und Fachbesuchern zählen Lehrkräfte, Pädagoginnen und Pädagogen, Verlage sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Politik. Sie finden uns in Halle 7.1 | A051.

Unser Anliegen, die digitale Souveränität von Kindern und Jugendlichen durch Medienbildung zu fördern und demokratische Prinzipien zu stärken, setzen wir auch in unserer täglichen Arbeit um. Rund 500 Workshops für Schülerinnen und Schüler führt mein Team jährlich an den rheinland-pfälzischen Schule durch. Zum aktuellen Schwerpunkt „KI und Datenschutz“ stellen wir kostenlose Unterrichtsmaterialien für Lehrkräfte und Interessierte bereit. 

Mehr zu unseren zahlreichen Medienbildungsangeboten finden Sie hier.

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VI. In eigener Sache: FSJ Politik beim Landesdatenschutzbeauftragten

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz bietet jungen Menschen die Möglichkeit, ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) Politik im Bereich Medienkompetenz zu absolvieren. Hierbei arbeiten sie zu den Themen Datenschutz und Informationsfreiheit aus technischer und rechtlicher Perspektive. 

Neben der redaktionellen Pflege der Jugendwebseite www.youngdata.de gehören auch die Entwicklung von Materialien für Datenschutz-Schülerworkshops und Mitarbeit bei der Organisation und Durchführung von Präsenz- und Onlineveranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen zu den vielfältigen Tätigkeiten. Als oberste Landesbehörde geben wir spannende Einblicke in die rheinland-pfälzische Verwaltungs- und Bildungsarbeit und binden die FSJlerinnen und FSJler aktiv in unsere Arbeit ein. 

Wer sich für ein FSJ Politik beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz interessiert, kann sich bis zum 15. März 2026 über das Portal des Freiwilligendienstes bewerben.

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VII. Unsere Angebote

Unser Podcast Datenfunk versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen datenschutzrechtlichen Hintergründen im Audio-Format. Hören Sie rein!

Kennen Sie schon Mastodon, die datenschutzfreundliche Alternative zum Kurznachrichtendienst X? Auf https://social.bund.de/@lfdi_rlp gehen wir in den Dialog mit den Nutzerinnen und Nutzern und informieren tagesaktuell über unsere Aktivitäten und Veröffentlichungen. Folgen Sie uns – ganz ohne datenschutzrechtliche Bedenken und Fallstricke.

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