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Orientierungshilfe zu Künstlicher Intelligenz – Kugelmann: "Unternehmen und öffentliche Stellen nicht alleine lassen"

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor. Die Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ richtet sich an Unternehmen, Behörden und andere Organisationen. Im Sinne einer Checkliste dient das Papier als Leitfaden insbesondere für datenschutzrechtlich Verantwortliche, um KI-Anwendungen auszuwählen, zu implementieren und zu nutzen. Die Orientierungshilfe wird künftig weiterentwickelt und an aktuelle Entwicklungen angepasst.

Viele öffentliche und private Stellen fragen sich derzeit, unter welchen Voraussetzungen sie KI-Anwendungen datenschutzkonform einsetzen können. Besonderes Interesse gilt dabei den sogenannten Large Language Models (LLM), die häufig als Chatbots angeboten werden, aber auch als Grundlage für andere Anwendungen dienen können. Der Schwerpunkt der Orientierungshilfe „KI und Datenschutz“ liegt daher auf diesen KI-Anwendungen. Über die LLM hinaus gibt es jedoch zahlreiche weitere KI-Modelle und KI-Anwendungen, deren Einsatz infrage kommen kann und für die viele der Erwägungen in dem nun von der Datenschutzkonferenz veröffentlichten Papier bedeutsam sind.

Praxisnah adressiert die Orientierungshilfe Fragen, die datenschutzrechtlich Verantwortliche bei der Konzeption des Einsatzes, der Auswahl, der Implementierung und der Nutzung von KI-Anwendungen stellen und beantworten müssen. Ob Zweckbestimmung, Transparenzpflichten, Betroffenenrechte oder Richtigkeit von Ergebnissen: Die Orientierungshilfe erörtert – auch anhand von Beispielen – wichtige Kriterien entlang der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und zeigt Leitlinien für entsprechende Entscheidungen auf.

Erarbeitet wurde die Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz von der Taskforce KI unter dem Vorsitz des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz. Prof. Dr. Dieter Kugelmann erläutert die Motivation für das Papier: „Wir wissen und erkennen an, dass Unternehmen und Behörden sich aktuell unter Hochdruck mit dem möglichen Einsatz von KI-Anwendungen auseinandersetzen. Allerdings sind in einem hochdynamischen Umfeld tragfähige Bewertungen schwierig. Zudem werden  wesentliche Fragen zur Nutzung personenbezogener Daten für das Training von KI-Anwendungen von vielen Anbietern nicht transparent beantwortet. Andererseits sollten innovative Lösungen auch mittels KI möglich sein. In dieser Situation möchten wir gerade kleine und mittlere Unternehmen sowie öffentliche Stellen nicht alleine lassen. Wir wollen ihnen ein Werkzeug an die Hand geben, um ihre Entscheidung informiert zu treffen und ihre datenschutzrechtliche Verantwortung bestmöglich wahrzunehmen.“

Die Taskforce KI der Datenschutzkonferenz hat bereits 2019 die Hambacher Erklärung zur Künstlichen Intelligenz vorgelegt und befasst sich gegenwärtig mit der datenschutzrechtlichen Prüfung des Dienstes ChatGPT.

Die Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ richtet sich mittelbar auch an Entwickler, Hersteller und Anbieter von KI-Systemen. Denn sie enthält Hinweise zur Auswahl datenschutzkonformer KI-Anwendungen, die auf die Gestaltung der Produkte zurückwirken. Die Entwicklung von KI-Anwendungen und das Training von KI-Modellen sind allerdings nicht Schwerpunkt dieser Orientierungshilfe.

Download:
Orientierungshilfe "Künstliche Intelligenz und Datenschutz" (PDF)

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